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Rückkauf Lebensversicherung


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Was ist der Rückkauf von Lebensversicherungen?

Der Rückkauf von Lebensversicherungen / Kapitallebensversicherungen wird auch als Zweitmarkt bezeichnet.
Wenn sich ein Versicherungsnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum
von seiner Lebensversicherung trennen möchte, hat er die Möglichkeit,
- diese vorzeitig abzulösen, was jedoch meist mit hohen Kosten verbunden ist,
- oder diese zu verkaufen!

Bis 1999 konnte die Lebensversicherung in Deutschland ausschließlich
bei der Versicherungsgesellschaft storniert und zum angebotenen Rückkaufswert
zurückgegeben werden.
Durch neue gesetzliche Regelungen ist nun auch der Verkauf
von Lebensversicherungen an andere Unternehmen oder Personen möglich.

Warum kann der Kaufpreis höher sein als der Rückkaufswert?

Durch den Verkauf Ihrer Lebensversicherung wird ein höherer Preis erzielt,
als diese zB durch eine Kündigung möglich ist.

Dies liegt hauptsächlich daran, dassl die Lebensversicherung weitergeführt wird,
und nicht bei der Gesellschaft storniert bzw. aufgelöst wird.

Aus diesem Grund entfallen die vom Versicherer im Kündigungsfall berechneten
Stornogebühren und die zukünftig anfallenden Gewinnanteile können auch weiterhin
realisiert werden.
Auch die bei einer Kündigung innerhalb der zwölfjährigen Bindungsfrist anfallenden
Steuern fallen im Falle der Veräusserung der Versicherung in der Regel nicht an.

Muss ich auf den Kaufpreis Steuern zahlen?

Nein. Auch nicht bei Verträgen, die noch keine 12 Jahre laufen.

Im Gegensatz dazu jedoch wird bei Kündigung der Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren die Kapitalertragsteuer fällig.


Beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung müssen Sie diese Steuer nicht zahlen,
da die Steuerpflicht auf das kaufende Unternehmen übergeht.
Sie erhalten den vollen Verkaufserlös.

 

Kann meine Versicherungsgesellschaft dem Verkauf widersprechen?

Nein. Sie können Ihre Lebensversicherung verkaufen – wann und an wen Sie wollen.

Die Sparschwein Capital sucht das für Sie beste Angebot am Markt.
Der Versicherer kann sich zwar formal einem Versicherungsnehmerwechsel verweigern,
einer Abtretung der Lebensversicherung an den Verkäufer muss er jedoch zustimmen.