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Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung
Witwen- / Witwerrente
Regelung für folgende
Personen:
am 01.01.2002 bereits verheiratet und zu
diesem Zeitpunkt ein Partner älter als 40 Jahre.
Anspruch auf Witwen-/ Witwerrente aus der
GRV besteht für überlebende Ehegatten, die nach
dem Tode des Ehegatten nicht wieder geheiratet haben, wenn
die verstorbenen Ehegatten die allgemeine Wartezeit (5 Jahre)
erfüllt haben.
Die W-/W-Rente beträgt grundsätzlich mind. 25 %
der Versicherungsrente des verstorbenen Ehepartners (sog.
Kleine Witwen- bzw. Witwerrente).
Wenn der/die Hinterbliebene das 45. LJ vollendet hat oder
ein Kind erzieht, das da 18. LJ noch nicht vollendet hat,
bzw. für ein Kind sorgt, das wegen körperlicher,
geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist,
sich selbst zu unterhalten oder erwerbsgemindert ist, beträgt
die Witwen- bzw. Witwerrente grundsätzlich 60 % der Versichertenrente
(sog. Große Witwen- bzw. Witwerrente).
Regelung für „jüngere“
Paare:
große Witwenrente:
55 % anstatt 60 % !
kleine Witwenrente: nur 24 Monate
Bezugszeit !
Die Witwen-/ Witwerrenten unterliegen der
Einkommensanrechnung.
Unverbindliches Beispiel der Hinterbliebenen-Rente
Besonders für junge Menschen klafft
oft eine Lücke in Millionenhöhe zwischen zu erwartenden
und gewünschtem Einkommen.
Absicherung vor den finanziellen Risiken bei
Tod – aber wie?
In jedem Fall empfiehlt es sich privat
vor den finanziellen Folgen zu schützen!
Die Lösung:
Risikolebensversicherung
In welcher Höhe
sollte ich abschließen?
Die Höhe der Versicherungssumme hängt
von dem Zweck der Risiko-Lebensversicherung ab. Soll die
Familie für den Fall abgesichert werden, dass der Hauptverdiener
ausfällt, sollte die Versicherungssumme ca. das 3 –
5fache des Jahresgehalts des Hauptversorgers betragen. Bei
der Absicherung von Krediten kann die Kredithöhe als
Maßstab dienen. Hier ist eine Risiko-Lebensversicherung
mit fallender Versicherungssumme am besten geeignet.
Die häufigsten
Versicherungsmöglichkeiten
Risikoversicherung auf eine Einzelperson
Risikoversicherung auf zwei Personen (z.B. Ehegatten)
Fallende Risikoversicherung (z.B. für Kredite)
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