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Allgemeine Informationen
Grungfähigkeit versichern
Grundsätzlich ist die Grundfähigkeitsversicherung
für jeden interessant. Gerade bei bestimmten Berufen,
Sportarten und Erkrankungen hat die Grundfähigkeitsversicherung
herausragende Vorteile.
Da die Grundfähigkeit unabhängig
von einer Berufsunfähigkeit ist, kann der Versicherte
sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben,
ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange
er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt
ist.
Für die Grundfähigkeitsversicherung sprechen klare
und objektive Leistungskriterien, eine einfache
und schnelle Leistungsregulierung, einfache Annahmemöglichkeiten
und ein wesentlich größerer versicherbarer Personenkreis.
Die Leistungsdefinition ist einfach und für Jedermann
verständlich. Und: Der Beitrag für eine Grundfähigkeitsversicherung
gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung
ist wesentlich geringer!
Was ist die Grundfähigkeitsversicherung?
Die Grundfähigkeitsversicherung ist
ein völlig neues Produkt, das im Falle des Verlustes
bestimmter Fähigkeiten eine monatliche
Rente zahlt. Geleistet wird, wenn im Sinne eines einfachen
Fähigkeitenkatalogs infolge von
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
eine Beeinträchtigung vorliegt. Eine Beeinträchtigung
besteht, wenn man nach ärztlicher Beurteilung insgesamt
mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig
war oder nicht fähig ist, mindestens eine der unter A)
oder drei der unter B) beschriebenen Aktivitäten ohne
Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen,
durchzuführen:
Fähigkeitenkatalog A
| Sehen |
Sie können auf beiden Augen nicht
sehen. D.h., die Restsehfähigkeit je Auge darf
nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit
betragen |
| Sprechen |
Sie können nicht sprechen. D.h.,
Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches
Wort auszusprechen |
| Orientieren |
Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich
und zur eigenen Person zu orientieren |
| Hände |
Sie sind weder mit der linken noch mit
der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu
benutzen und eine Tastatur zu bedienen |
Fähigkeitenkatalog B
| Hören |
Sie können nicht hören. D.h.,
Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen |
| Gehen |
Sie können keine Entfernung von
200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen,
ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen
zu müssen. |
| Treppen steigen |
Sie können nicht eine Treppe mit
12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von
mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer
festzuhalten |
| Knien oder Bücken |
Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien
oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand
vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten |
| Sitzen |
Sie sind nicht fähig, 20 Minuten
lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen |
| Stehen |
Sie sind nicht fähig, 10 Minuten
lang zu stehen, ohne sich abzustützen |
| Greifen |
Sie sind weder mit der rechten noch mit
der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss
zu öffnen |
| Arme bewegen |
Sie können nicht ohne Hilfestellung
eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke
schließen oder öffnen zu können, kommt
es nicht an |
| Heben und Tragen |
Sie sind weder mit dem rechten noch mit
dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg
von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen |
Auto fahren
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Sie sind volljährig
und aus medizinischen Gründen ist für Sie
die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich;
sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war,
muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen
von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden
sein |
Versicherungsmöglichkeiten
Da die Grundfähigkeit unabhängig
von einer Berufsunfähigkeit ist, kann der Versicherte
sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben,
ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er
weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt
ist.
Im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung
haben Sie mehrere Möglichkeiten,
den Versicherungsschutz auf ihre persönlichen
Bedürfnisse abzustimmen:
| Endalter |
Die Grundfähigkeitsversicherung kann
bis zum Alter von 55, 60 oder 65 Jahren abgeschlossen
werden. Des weiteren besteht eine Option einer lebenslangen
Rente im Leistungsfall. |
| Planmäßige
Erhöhungen |
Die versicherte Rente kann jedes Jahr um
3 % ansteigen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass
die Rente bei Eintreten einer Beeinträchtigung nicht
durch einen Geldwertverlust reduziert wird. Der Beitrag
wird sich entsprechend jedes Jahr unter Berücksichtigung
des Alters des Versicherten erhöhen. Auch kann die
monatliche Grundfähigkeitsrente im Leistungsfall
jährlich um 3 % steigend vereinbart werden. Damit
ist der Inflationsausgleich für die Zeit einer Beeinträchtigung
sichergestellt. Für diesen Fall zahlt der Versicherte
von Beginn einen etwas erhöhten Beitrag, der über
die Laufzeit konstant bleibt. |
| Karenzzeit |
Auch kann auch eine Karrenzzeit von 6 bis
12 Monaten vereinbart werden. Die monatliche Grundfähigkeitsrente
wird dann im Leistungsfall erst mit Ablauf der Karrenzzeit
gezahlt. Diese Vereinbarung ermöglicht einen niedrigeren
Beitrag. |
Vorteile zur Berufunfähigkeits-Versicherung
Es gibt aber noch weitere, ganz entscheidende Unterschiede
zu einer Berufsunfähigkeits-Versicherung:
So kann eine Grundfähigkeitsversicherung auch dann
angeboten werden, wenn Krankheiten bereits bestehen oder
bei gefährdeten Berufen und risikoreichen Sportarten.
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Grundfähigkeits-
versicherung |
Berufsunfähigkeits-Versicherung |
| Erkrankungen
der Wirbelsäule |
normale Annahme |
Ablehnung |
| Depressionen,
Erschöpfungszustand |
bis
50 % Zuschlag |
Ablehnung |
| Chronisch
obstruktive Bronchitis |
bis
50 % Zuschlag |
Ablehnung |
| Börsenmakler,
Musiker, Möbelpacker, Arbeitslose, professionelle
Sportler, Reinigungspersonal |
versicherbar |
Ablehnung |
Krankenschwester,
Kellner, Koch, Bäcker,
pädagogische Berufe |
Gefahrenklasse A |
Klasse 3+4 |
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