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GRUNDFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

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Allgemeine Informationen
Grungfähigkeit versichern

Grundsätzlich ist die Grundfähigkeitsversicherung für jeden interessant. Gerade bei bestimmten Berufen, Sportarten und Erkrankungen hat die Grundfähigkeitsversicherung herausragende Vorteile.

Da die Grundfähigkeit unabhängig von einer Berufsunfähigkeit ist, kann der Versicherte sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.
Für die Grundfähigkeitsversicherung sprechen klare und objektive Leistungskriterien, eine einfache und schnelle Leistungsregulierung, einfache Annahmemöglichkeiten und ein wesentlich größerer versicherbarer Personenkreis. Die Leistungsdefinition ist einfach und für Jedermann verständlich. Und: Der Beitrag für eine Grundfähigkeitsversicherung gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist wesentlich geringer!

Was ist die Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein völlig neues Produkt, das im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten eine monatliche Rente zahlt. Geleistet wird, wenn im Sinne eines einfachen Fähigkeitenkatalogs infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine Beeinträchtigung vorliegt. Eine Beeinträchtigung besteht, wenn man nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig ist, mindestens eine der unter A) oder drei der unter B) beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen:

 

Fähigkeitenkatalog A

Sehen Sie können auf beiden Augen nicht sehen. D.h., die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen
Sprechen Sie können nicht sprechen. D.h., Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen
Orientieren Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren
Hände Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen

Fähigkeitenkatalog B

Hören Sie können nicht hören. D.h., Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen
Gehen Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Treppen steigen Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer festzuhalten
Knien oder Bücken Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten
Sitzen Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen
Stehen Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen
Greifen Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen
Arme bewegen Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke schließen oder öffnen zu können, kommt es nicht an
Heben und Tragen Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen
Auto fahren
Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein

 

Versicherungsmöglichkeiten

Da die Grundfähigkeit unabhängig von einer Berufsunfähigkeit ist, kann der Versicherte sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.

Im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung haben Sie mehrere Möglichkeiten, den Versicherungsschutz auf ihre persönlichen Bedürfnisse abzustimmen:

Endalter Die Grundfähigkeitsversicherung kann bis zum Alter von 55, 60 oder 65 Jahren abgeschlossen werden. Des weiteren besteht eine Option einer lebenslangen Rente im Leistungsfall.
Planmäßige Erhöhungen Die versicherte Rente kann jedes Jahr um 3 % ansteigen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Rente bei Eintreten einer Beeinträchtigung nicht durch einen Geldwertverlust reduziert wird. Der Beitrag wird sich entsprechend jedes Jahr unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten erhöhen. Auch kann die monatliche Grundfähigkeitsrente im Leistungsfall jährlich um 3 % steigend vereinbart werden. Damit ist der Inflationsausgleich für die Zeit einer Beeinträchtigung sichergestellt. Für diesen Fall zahlt der Versicherte von Beginn einen etwas erhöhten Beitrag, der über die Laufzeit konstant bleibt.
Karenzzeit Auch kann auch eine Karrenzzeit von 6 bis 12 Monaten vereinbart werden. Die monatliche Grundfähigkeitsrente wird dann im Leistungsfall erst mit Ablauf der Karrenzzeit gezahlt. Diese Vereinbarung ermöglicht einen niedrigeren Beitrag.

 

Vorteile zur Berufunfähigkeits-Versicherung

Es gibt aber noch weitere, ganz entscheidende Unterschiede zu einer Berufsunfähigkeits-Versicherung:
So kann eine Grundfähigkeitsversicherung auch dann angeboten werden, wenn Krankheiten bereits bestehen oder bei gefährdeten Berufen und risikoreichen Sportarten.

  Grundfähigkeits-
versicherung
Berufsunfähigkeits-Versicherung
Erkrankungen der Wirbelsäule normale Annahme Ablehnung
Depressionen, Erschöpfungszustand bis 50 % Zuschlag Ablehnung
Chronisch obstruktive Bronchitis bis 50 % Zuschlag Ablehnung
Börsenmakler, Musiker, Möbelpacker, Arbeitslose, professionelle Sportler, Reinigungspersonal versicherbar Ablehnung
Krankenschwester, Kellner, Koch, Bäcker,
pädagogische Berufe
Gefahrenklasse A Klasse 3+4