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Allgemeine Informationen
zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die gesetzliche Versorgung
bei Berufsunfähigkeit
Besonders Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar
1961 geboren wurden,
erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen
Versicherungsschutz.
Die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Regelung ersetzt
die bisherige Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) durch
die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Der
bisher ausgeübte Beruf spielt bei der Erwerbsminderungsrente
keine Rolle mehr, die volle Rente erhält nur derjenige,
der nicht mehr in der Lage ist mehr als drei Stunden täglich
überhaupt zu arbeiten.
Für einen Arzt kommt also zum Beispiel auch ein Job als
Pförtner oder Verkehrsinselbepflanzer infrage. Kann der
Berufsunfähige noch mehr als drei aber weniger als sechs
Stunden am Tag arbeiten, bekommt er die halbe Rente.
Das System der Erwerbsminderungsrente
Vorsicht !!!!
Besonders hart trifft die Berufsunfähigkeit
Berufseinsteiger, denn ein
Rentenanspruch besteht erst wenn mindestens 60 Monate lang
Beiträge in die GRV gezahlt wurden, davon wenigstens
36 Monatsbeiträge in den letzten 60 Monaten. Angerechnet
werden allerdings auch Zeiten in denen wegen Krankheit,
Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit nicht eingezahlt wurde.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, geht der Betroffene
völlig leer aus (Ausnahme: die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
wurde durch einen Arbeitsunfall verursacht).
Ursachen für gesetzliche
Berufsunfähigkeitsrenten / Erwerbsunfähigkeitsrenten
Entgegen einer häufigen Annahme sind nicht Unfälle,
sondern "normale" Erkrankungen die häufigste
Ursache einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit
- Rücken, Gelenke 27 Prozent
- Herz, Kreislauf 20 Prozent
- Psychische Erkrankungen 19 Prozent
- Krebs 12 Prozent
- Stoffwechsel, Verdauung 5 Prozent
- Sonstige 17 Prozent
Absicherung vor Berufsunfähigkeit –
aber wie?
In jedem Fall empfiehlt es sich also sich
zusätzlich privat vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit
zu schützen!
Die Höhe der versicherten Rente und die Laufzeit der
Versicherung wird individuell am Bedarf des Kunden festgelegt.
In der Regel wird hier Versicherungsdauer, Beitragszahlungsdauer
und Leistungsdauer bis Endalter 60- 65 gewählt.
Versicherungsmöglichkeiten
- Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung
- Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Trägerversicherung
- Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung
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