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Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss!

Besonders Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz.
Die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Regelung ersetzt die bisherige Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) durch die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle mehr, die volle Rente erhält nur derjenige, der nicht mehr in der Lage ist mehr als drei Stunden täglich überhaupt zu arbeiten. Für einen Akademiker kommt also zum Beispiel auch ein Job als Pförtner oder Verkehrsinselbepflanzer infrage. Kann der Berufsunfähige noch mehr als drei aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, bekommt er die halbe Rente.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss nicht nur für Familienväter.
Besonders junge Menschen sollten frühzeitig an den Abschluss dieses wichtigen Bausteines denken. Wer jung ist, hat in der Regel weniger Krankheiten und Verletzungen. Achten Sie besonders auf eine genaue Beantwortung der Gesundheitsfragen bei der Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Absicherung bei Berufsunfähigkeit – Existentiell notwendig!