Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss!
Besonders Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar
1961 geboren wurden, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei
gesetzlichen Versicherungsschutz.
Die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Regelung ersetzt die bisherige
Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) durch die Erwerbsminderungsrente
(EM-Rente). Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der Erwerbsminderungsrente
keine Rolle mehr, die volle Rente erhält nur derjenige, der
nicht mehr in der Lage ist mehr als drei Stunden täglich
überhaupt zu arbeiten. Für einen Akademiker kommt also
zum Beispiel auch ein Job als Pförtner oder Verkehrsinselbepflanzer
infrage. Kann der Berufsunfähige noch mehr als drei aber weniger
als sechs Stunden am Tag arbeiten, bekommt er die halbe Rente.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
ein Muss nicht nur für Familienväter.
Besonders junge Menschen sollten frühzeitig an
den Abschluss dieses wichtigen Bausteines denken. Wer jung ist,
hat in der Regel weniger Krankheiten und Verletzungen. Achten Sie
besonders auf eine genaue Beantwortung der Gesundheitsfragen bei
der Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Absicherung bei Berufsunfähigkeit – Existentiell
notwendig!
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