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RÜRUP RENTE | BasisRente

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR RÜRUPRENTE | BASISRENTE

Wenn 2005 die nachgelagerte Besteuerung der Renten beginnt, wird mit der Rürup Rente auch das System der ergänzende privaten Altersvorsorge komplett sein. Nachdem es bereits die Riester Rente und eine verbesserte betriebliche Altersversorgung gibt, wird mit dieser neuen Basisrente vor allem die Altersvorsorge der Selbstständigen steuerlich begünstigt.

Da viele Selbstständige nicht pflichtversichert sind in der gesetzlichen Rentenversicherung, können sie, indem sie die Rürup Rente abschließen, nun ebenfalls Steuern in der Beitragsphase sparen.

Besonderheiten der Rüruprente

Die Rüruprente (Basis Rente) ist vor allem für Selbstständige gedacht, die ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.
Daher ist sie in ihrem Konzept der gesetzlichen Rente nahe verwandt.

Die Basisrente darf nicht auf eimal, also in einer Summe, ausgezahlt werden, sondern ausschließlich als monatliche Raten - frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte gesparte Summe verloren.
Sie wird nur an den Versicherten selbst ausgezahlt. Wird eine Hinterbliebenenversorgung mitabgeschlossen, gilt diese nur für den Ehepartner der versicherten Person. Auch eine BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) kann gegen Mehrkosten eingeschlossen werden.


Die Rürup Rente darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden. (Kann aber im gegenzug auch nicht gepfändet werden)


Weder das Sozialamt noch die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) greift auch dann nicht auf die Rürup Rente zu, wenn der Versichere Bezüge bekommen sollte. Diese Hartz IV-Sicherheit gilt auch für Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung.