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PRIVATE ALTERSVORSORGE (PAV)
RIESTER RENTE

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR RIESTER RENTE

Staatliche Förderung: Zusätzliche Altersvorsorge

Seit 2002 gibt es bei der privaten Altersvorsorge eine grundlegende und tief greifende Neuerung: Der Staat fördert unter bestimmten Bedingungen die private zusätzliche Altersvorsorge auf zwei Wegen: mit finanziellen Zuschüssen (Riester Zulagen) und mit Extra-Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Das macht das notwendige Sparen für später bedeutend einfacher, lohnender und zuverlässiger.
Weder das Sozialamt noch die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) greift auch dann nicht auf die Rürup Rente und Riester Rente zu, wenn der Versicherte Bezüge bekommen sollte. Diese Hartz IV-Sicherheit gilt für Rürup Rente als auch für Riester Rente und die betriebliche Altersversorgung.

Die Riester Förderung durch Zulagen

Wer einen Teil seines Einkommens in den Aufbau einer privaten zusätzlichen Alterssicherung investiert, erhält vom Staat Zulagen. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge. Wer seinen Mindesteigenbeitrag einbringt, erhält die volle Zulage. Wer den Mindesteigenbeitrag nur teilweise erbringt (zum Beispiel 50 Prozent), erhält eine anteilige Zulage (also in diesem Fall die Hälfte der vollen Zulage). Die erforderliche Gesamtsparleistung (Mindesteigenbeitrag plus Zulage) steigt bis zum Jahr 2008 schrittweise auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.

Wichtig: Niemand muss diese Sparleistung allein aufbringen. Der Staat übernimmt mit den bis 2008 ebenfalls schrittweise steigenden Zulagen schon einen Teil der Gesamtsparleistung. Die Eigenvorsorge besteht also aus dem Eigenanteil und der Zulage, die der Staat direkt in den Altersvorsorgevertrag einzahlt. Gewährt werden eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.

Jahre

Anteil des Vorjahreseinkommens einschliesslich der Zulagen

Grundlage für Alleinstehende

2004 und 2005

2 Prozent

76 Euro

2006 und 2007

3 Prozent

114 Euro

ab 2008

4 Prozent

154 Euro

Bei Ehepaaren erhalten beide Partner jeweils die Grundzulage, wenn sie beide einen eigenen Vertrag zur zusätzlichen Altersvorsorge abschließen. Ist nur einer der Partner direkt förderberechtigt, reicht es aus, wenn nur er seinen Eigenbeitrag leistet.

Förderung: Kinderzulage

Mit der Kinderzulage fördert der Staat besonders Familien bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Die Kinderzulage erhält bei zusammenlebenden Ehepartnern grundsätzlich die Mutter, andernfalls derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält. Auch die Kinderzulage steigt bis 2008 schrittweise an.

Jahre

Zulage für Ehepaare, (jeder Partner
eigenen Riestervertrag)

Zulage für jedes Kindergeldberechtigte Kind

2004 und 2005

152 Euro

92 Euro

2006 und 2007

228 Euro

138 Euro

ab 2008

308 Euro

185 Euro

Beispiele der Riesterförderung

Beispiel 1 (Jahr 2008):
Eine vierköpfige Familie (beide Ehepartner mit Riester Vertrag, zwei kindergeldberechtigte Kinder) mit einem sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen von 30.000 Euro spart die erforderlichen vier Prozent, also 1.200 Euro.  Davon übernimmt der Staat 678 Euro in Form von Zulagen (154 Euro je Ehepartner plus 185 Euro je Kind), die direkt auf das Vorsorgekonto fließen. Die Familie muss also nur 522 Euro selbst aufbringen – die Zulagen machen mehr als die Hälfte der Sparsumme aus. Bei einem Bruttoeinkommen von 20.000 Euro würde der staatliche Anteil an der zusätzlichen Altersvorsorge sogar mehr als 80 Prozent betragen.
Bei geringerem Einkommen und hohem Zulagenanspruch kann es passieren, dass bereits allein die Zulagen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens erreichen oder übersteigen. Dann muss – um die volle Zulage zu erhalten – dennoch ein Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Er beträgt ab 2005 einheitlich 60 Euro jährlich.
werden.

Beispiel 2 (Jahr 2008):
Eine ledige Frau mit drei Kindern und 15.000 Euro Vorjahreseinkommen hat einen Mindesteigenbeitrag von 600 Euro (vier Prozent von 15.000 Euro) einzubringen. Der Zulagenanspruch allein beträgt jedoch schon 709 Euro (154 Euro plus 3 mal 185 Euro) und liegt damit über dem Mindesteigenbeitrag. Hier greift die Sockelbetragsregelung: Die Frau steuert 60 Euro pauschal bei. Die 709 Euro Zulagenförderung werden direkt auf ihren Vorsorgevertrag überwiesen. Die Gesamtsparleistung liegt somit bei 769 Euro, wobei über 90 Prozent vom Staat übernommen werden.