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Riester rente: Förderverfahren

Der Weg zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist relativ einfach. Er sollte immerdamit beginnen, dass man sich ausführlich informiert und unabhängig beraten lässt, um das zur jeweils eigenen Lebenssituation passende Anlageprodukt zu finden.

Erst dann sollte man mit einem Anbieter einen Altersvorsorgevertrag abschließen. In den Altersvorsorgevertrag zahlt der Anleger zunächst seinen Eigenbeitrag ein. Nach Ablauf des Anlagejahrs beantragt der Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Überweisung der Zulagen auf das Anlagekonto (Zulagenantrag).

Hierzu bevollmächtigt der Anleger den Anbieter. Diese Bevollmächtigung kann bereits bei Vertragsabschluss erteiltwerden und gilt dann bis auf Widerruf (Dauerzulageverfahren). Als Anleger muss man nur noch bei Änderung der persönlichen Lebensumstände tätig werden (zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes, bei Eheschließung oder bei Ehescheidung).

 

 

Der Anbieter schickt dem Anleger einmal jährlich eine Art Kontoauszug und die so genannte Anbieterbescheinigung, in der alle wichtigen Daten des Altersvorsorgevertrags vermerkt sind (zum Beispiel die jeweils erreichte Höhe des Altersvorsorgevermögens).
Diese Bescheinigung fügt der Anleger seiner Einkommensteuererklärung bei, um seine Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeitrag und Zulagen) als Sonderausgaben geltend zu machen. Das Finanzamt prüft dann anhand der Angaben, ob dem Anleger über die Zulagen hinaus auch noch ein Steuervorteil zusteht.

Während also die Ermittlung und Auszahlung der Zulagen Sache der Zulagenstelle ist, übernimmt das zuständige Finanzamt die Prüfung und gegebenenfalls Gewährung des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs.