ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR RIESTER RENTE
Staatliche Förderung: Zusätzliche Altersvorsorge
Staatliche Förderung (Riester Förderung)
Seit 2002 gibt es bei der privaten Altersvorsorge eine grundlegende und tief greifende Neuerung: Der Staat fördert unter bestimmten Bedingungen die private zusätzliche Altersvorsorge auf zwei Wegen: mit finanziellen Zuschüssen (Riester Zulagen) und mit Extra-Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Das macht das notwendige Sparen für später bedeutend einfacher, lohnender und zuverlässiger.
Die Riester Förderung durch zusätzliche Steuerersparnisse
Im Rahmen der Riesterrente hat der Staat – neben der Zulagenförderung – die Möglichkeit eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs geschaffen. Geltend gemacht werden können –
unabhängig vom individuellen Einkommen – folgende Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge plus Zulagen):
Jahre |
Maximale jährliche Sonderausgabenabzugsbeträge für Altersvorsorgeauwendungen |
2004 und 2005 |
1050 Euro
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2006 und 2007 |
1575 Euro
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ab 2008 |
2100 Euro
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Ab 2008 können also im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis zu 2.100 Euro jährlich als zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen (geleistete Eigenbeiträge und staatliche Zulagen)
steuermindernd geltend gemacht werden – auch wenn dies mehr als vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens sind. Das Finanzamt prüft automatisch, ob und um gegebenenfalls wie viel die Steuerersparnis höher ist als die Zulagenförderung. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulagen, so zahlt das Finanzamt den Teil der Steuerersparnis, der die Zulagen übersteigt, als Steuerrückzahlung aus. Darüber hinaus bleiben in der Ansparphase auch die Zinsen und Erträge steuerfrei.
Dieser umfassenden steuerlichen Entlastung in der Ansparphase steht die volle Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase gegenüber (nachgelagerte Besteuerung).
Beispiel der Riesterförderung durch Steuerersparnisse
Beispiel 3 (Jahr 2008):
Ein Alleinstehender ohne Kinder mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen von 30.000 Euro wendet insgesamt vier Prozent seines Gehalts, also 1.200 Euro, für die zusätzliche Altersvorsorge auf. Abzüglich der Grundzulage von 154 Euro muss er also einen Eigenbeitrag von 1.046 Euro leisten, um die volle Förderung zu erhalten. Sein Steuervorteil aus dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug ist höher als die Zulage, weshalb ihm zusätzlich zur Zulage eine Steuererstattung in Höhe von 226 Euro ausgezahlt wird. Er bekommt also die 154 Euro in seinen Altersvorsorgevertrag eingezahlt und zusätzlich vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung von 226 Euro auf sein Konto. Insgesamt wird der Alleinstehende also vom Staat mit 380 Euro im Jahr unterstützt, so dass er selbst lediglich 820 Euro im Jahr aufwenden muss.
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