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Allgemeine Informationen zur RENTENVERSICHERUNG
Die gesetzliche Versorgung bei Altersrente
Anspruch auf die Regelaltersrente haben Versicherte,
die
- das 65. Lebensjahr vollendet und
- die allgemeine Wartezeit erfüllt
Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf
Jahre. Neben der Regelaltersrente darf unbeschränkt hinzuverdient
werden Die gesetzliche Rentenversicherung
reicht als alleinige Basis für eine ausreichende Altersvorsorge
in keiner Weise aus. Aktuell bei nur 70 % liegt das
derzeitige Rentenniveau (Verhältnis Rente - durchschnittlichen
Arbeitsentgelt) und soll schon bald auf ca. 64% sinken. Bei
dieser Berechnung wird von 49 Arbeitsjahren ausgegangen (und
das statistische Durchschnittseinkommen zu Grund gelegt) um
die 70 % zu erreichen. Entscheiden Sie selbst wie realistisch
das für Sie ist.
Die private Rentenversicherung
wird zum zentralen Baustein der Altersvorsorge.
Eine solche Erwerbsbiographie ist aber heutzutage
auf Grund von längeren Ausbildungszeiten, Kindererziehung,
Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit kaum noch gegeben. Die
gesetzliche Rentenversicherung kann also immer nur eine Grundsicherung
schaffen, die für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards
oder für die Erfüllung besonderer Wünsche im
Alter auf gar keinen Fall ausreicht.
Unverbindliches Beispiel der Altersrente
Besonders für junge Menschen klafft
oft eine Lücke in Millionenhöhe zwischen zu erwartenden
und gewünschtem Einkommen.
Warum Millionenhöhe
? - Wegen der Inflation
Für eine Rente von heute 1.500 €
monatlich brauchen Sie bei angenommen 3,5 % Inflation in:
10 Jahren 2.116,00 €
20 Jahren 2.985,00 €
30 Jahren 4.210,00 €
monatliches Einkommen, um sich noch genauso viel kaufen
zu können, wie heute !!
Rechnung:
Um eine mtl. Zusatzrente von 4.210,00 € zu erhalten,
brauchen Sie eine jährliche Zinseinnahme von 50.520,00
€. Diese erzielen Sie (bei einer angenommenen Verzinsung
von 7 %) aus „nur“ 721.714 €.
Existenzielle Frage: Wer zahlt Ihre
Rente?
Schließung der Rentenlücke
– aber wie?
Eine private Altersvorsorge ist notwendig,
welche Möglichkeiten gibt es aber:
Lösungen:
- die britische Rentenversicherung
- die fondsgebundene Rentenversicherung
- die deutsche Rentenversicherung
Die Kapitallebensversicherung unterscheidet
sich von der Rentenversicherung dadurch, dass hierbei zusätzlich
ein Todesfallschutz vorhanden ist.
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