Allgemeine Informationen
Anspruch auf die Regelaltersrente haben Versicherte,
die
- das 65. Lebensjahr vollendet und
- die allgemeine Wartezeit erfüllt
Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf
Jahre. Neben der Regelaltersrente darf unbeschränkt hinzuverdient
werden Die gesetzliche Rentenversicherung
reicht als alleinige Basis für eine ausreichende Altersvorsorge
in keiner Weise aus. Aktuell bei nur 70 % liegt das
derzeitige Rentenniveau (Verhältnis Rente - durchschnittlichen
Arbeitsentgelt) und soll schon bald auf ca. 64% sinken. Bei
dieser Berechnung wird von 49 Arbeitsjahren ausgegangen (und
das statistische Durchschnittseinkommen zu Grund gelegt) um
die 70 % zu erreichen. Entscheiden Sie selbst wie realistisch
das für Sie ist.
Die private Rentenversicherung
wird zum zentralen Baustein der Altersvorsorge.
Eine solche Erwerbsbiographie ist aber heutzutage
auf Grund von längeren Ausbildungszeiten, Kindererziehung,
Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit kaum noch gegeben. Die
gesetzliche Rentenversicherung kann also immer nur eine Grundsicherung
schaffen, die für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards
oder für die Erfüllung besonderer Wünsche im
Alter auf gar keinen Fall ausreicht.
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