Werden Sie zum Patienten erster Klasse
Die Private Krankenvollversicherung (PKV)
kennt nur freiwillig Versicherte. Sie muss sich daher am Markt
behaupten und durch ihr Leistungsangebot und durch ihre Beiträge
überzeugen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die
meisten pflichtversichert.
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze
haben keine Wahl. Sie müssen Mitglied in einer gesetzlichen
Krankenkasse sein und können lediglich unter den gesetzlichen
Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen wählen.
Wer mehr verdient, kann zur Privaten Krankenversicherung (PKV)
wechseln. Außerdem haben Beamte, Selbständige und
Freiberufler generell die Möglichkeit, sich in der PKV
zu versichern.
Die private Krankenversicherung hat ihr Angebot auf die unterschiedlichsten
Bedürfnisse und Zielgruppen abgestimmt und ausgerichtet.
Egal ob Sie pflichtversichert sind, einen Anspruch auf Beihilfe
haben oder als Selbständiger frei Ihre Krankenversicherung
wählen können, neutrale Versicherungsexperten helfen
Ihnen auf Ihrem Weg durch den Tarifdschungel und stehen Ihnen
immer helfend zu Seite.
Wer kann eine private KrankenVollversicherung
abschließen?
Alle nicht versicherungspflichtigen Personen in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
- Selbständige (hauptberuflich selbständig Erwerbstätige)
- Freiberuflich Tätige (z.B. Rechtsanwälte, Architekten,
Notare, Steuerberater, Ärzte)
- Beamte (auch im Ruhestand oder in der Ausbildung)
- Angestellte und Arbeiter mit einem Arbeitseinkommen über
der Jahresendgeltgrenze (JAEG)
von 48.150,- Euro das entspricht 4.012,50 Euro im Monat (bei
12 Monatsgehältern pro Jahr;
Stand 01.01.2008)
- Personen mit geringfügiger Beschäftigung
Beamte erhalten von Ihrem Dienstherrn zu
den entstandenen Kosten der Krankheit eine Beihilfe. Der verbleibende
Rest wird über eine sogenannte Restkostenversicherung
bei einer privaten Krankenversicherung abgedeckt.
Gleiches gilt für den Pflegefall.
Versicherungsschutz
- Vollkostenversicherungen mit Absicherung der ambulanten,
stationären
und zahnärztliche Behandlung.
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Pflegepflichtversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherungen
Das Ziel der privaten Krankenversicherung
ist, im Gegensatz zur gesetzlichen KV, eine individuelle Absicherung
im Krankheitsfall für jeden Einzelnen zur Verfügung
zu stellen.
Die GKV bietet einen Versicherungsschutz, der die Grundbedürfnisse
am Gesundheitsschutz der Gesamtbevölkerung abdecken soll.
Doch wird dieser Schutz systematisch abgebaut, weil die eingenommenen
Gelder nicht mehr mit den Ausgaben gedeckt sind. Bedingt durch
einen Abbau der Leistungen und einer gleichzeitigen Explosion
der Kosten haben sich immer mehr private Anbieter am Markt
etabliert.
Da die Gesetzliche Krankenversicherung zwischen
Pflicht- und freiwillig Versicherten unterscheidet, hat nicht
jeder die Möglichkeit aus der Gesetzlichen Krankenversicherung
auszusteigen.
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