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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG (PKV)
FÜR STUDENTEN

Werden Sie zum Patienten erster Klasse

Innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn oder nach Beendigung der gesetzlichen Familienversicherung können sich Studenten privat versichern. Eine private Krankenversicherung ist schon ab 56,- EUR im Monat möglich. Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, können Sie attraktive Prämien in Form einer Beitragsrückerstattung erhalten.

Die Private Krankenvollversicherung (PKV) kennt nur freiwillig Versicherte. Sie muss sich daher am Markt behaupten und durch ihr Leistungsangebot und durch ihre Beiträge überzeugen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die meisten pflichtversichert.
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze haben keine Wahl. Sie müssen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein und können lediglich unter den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen wählen. Wer mehr verdient, kann zur Privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Außerdem haben Beamte, Selbständige und Freiberufler generell die Möglichkeit, sich in der PKV zu versichern.

Die private Krankenversicherung hat ihr Angebot auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Zielgruppen abgestimmt und ausgerichtet. Egal ob Sie pflichtversichert sind, einen Anspruch auf Beihilfe haben oder als Selbständiger frei Ihre Krankenversicherung wählen können, neutrale Versicherungsexperten helfen Ihnen auf Ihrem Weg durch den Tarifdschungel und stehen Ihnen immer helfend zu Seite.

Wer kann eine private KrankenVollversicherung abschließen?

Alle nicht versicherungspflichtigen Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

- Selbständige (hauptberuflich selbständig Erwerbstätige)
- Freiberuflich Tätige (z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Notare, Steuerberater, Ärzte)
- Beamte (auch im Ruhestand oder in der Ausbildung)
- Angestellte und Arbeiter mit einem Arbeitseinkommen über der Jahresendgeltgrenze (JAEG)
von 48.150,- Euro das entspricht 4.012,50 Euro im Monat (bei 12 Monatsgehältern pro Jahr;
Stand 01.01.2008)
- Personen mit geringfügiger Beschäftigung

Beamte erhalten von Ihrem Dienstherrn zu den entstandenen Kosten der Krankheit eine Beihilfe. Der verbleibende Rest wird über eine sogenannte Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abgedeckt.
Gleiches gilt für den Pflegefall.

Versicherungsschutz:

- Vollkostenversicherungen mit Absicherung der ambulanten,
stationären und zahnärztliche Behandlung.
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Pflegepflichtversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherungen

Das Ziel der privaten Krankenversicherung ist, im Gegensatz zur gesetzlichen KV, eine individuelle Absicherung im Krankheitsfall für jeden Einzelnen zur Verfügung zu stellen.
Die GKV bietet einen Versicherungsschutz, der die Grundbedürfnisse am Gesundheitsschutz der Gesamtbevölkerung abdecken soll. Doch wird dieser Schutz systematisch abgebaut, weil die eingenommenen Gelder nicht mehr mit den Ausgaben gedeckt sind. Bedingt durch einen Abbau der Leistungen und einer gleichzeitigen Explosion der Kosten haben sich immer mehr private Anbieter am Markt etabliert.

Da die Gesetzliche Krankenversicherung zwischen Pflicht- und freiwillig Versicherten unterscheidet, hat nicht jeder die Möglichkeit aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auszusteigen.

 

Weitere Informationen zum Thema:
Private Krankenversicherung