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Steuerliche Änderungen der Altersabsicherung 2005
Mit dem Alterseinkünftegesetz ändern sich ab dem kommenden Jahr grundsätzlich auch die Steuerregeln für die betriebliche Altervorsorge. Verträge, die noch vor 2005 abgeschlossen wurden, können wie gehabt weiterlaufen. Bei den betrieblichen Renten-Direktversicherungen muss der Mitarbeiter aber bis spätestens 30. Juni 2005 seinem Chef mitteilen, dass alles so bleiben soll.
Zahlungen bleiben ab 2005 steuerfrei
Genauso wie für Beiträge zu Penisonsfonds oder einer Pensionskasse bleiben Zahlungen an eine Direktversicherung ab 2005 steuerfrei, wenn sie eine Auszahlung der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplanes vorsehen. Dafür sind die Leistungen in der Rentenzeit später voll steuerpflichtig. Was im Endeffekt aber tatsächlich die beste Variante ist, hängt von der gesamten finanziellen Situation und dem Sparverhalten des Versicherten insgesamt ab.
Alterssicherung: zu beachten!
Pauschalsteuer:
Grundsätzlich sind Direktversicherungen bisher individuell zu versteuern.
Das Finanzamt akzeptiert auch Pauschalversteuerung mit 20 Prozent (plus Solidaritäts-Zuschlag und Kirchensteuer) – unter diesen Voraussetzungen:
– Es handelt sich um einen Altfall (Zusage vor dem 1. Januar 2005);
– der Mitarbeiter verzichtet auf die neue Steuerfreiheit (am besten schriftlich);
– die Versicherung leistet nicht vor dem 60. Geburtstag;
– vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen;
– Beiträge übersteigen nicht 1752 Euro im Jahr (2148 Euro im Durchschnitt).
– Wenn die Direktversicherung aus Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt wird, entfallen bis Ende 2008 Sozialabgaben.
Steuerfreiheit:
Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2005 voraussichtlich 2496 Euro) können Arbeitnehmer bei Neuverträgen steuerfrei jedes Jahr in eine Direktversicherung investieren, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Das gilt bis Ende 2008. Gleichgültig ob das Geld aus dem Gehalt jeden Monat oder einmal jährlich in die Police fließt.
Portabilität:
Ab 2005 wird Mitarbeitern bei Neuverträgen die Möglichkeit gegeben, bei Wechsel des Arbeitgebers die Anwartschaft mitzunehmen. Der neue Chef muss dann eine wertgleiche Versorgung erteilen, die ausschließlich über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt werden darf.
Hintergrund
Grundsätzlich ist jeder Chef verpflichtet, eine betriebliche Altersversorgung (meist Direktversicherung oder Pensionskasse) anzubieten.
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