Gesetzliche Grundlagen: Private
Altersvorsorge
Altersvorsorgeverträge werden
nur staatlich gefördert,
wenn sie von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (bisher: Bundesaufsichtsamt für
das Versicherungswesen)
zertifiziert sind.
Vor Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrages sollte jedoch jeder Betroffene
prüfen, ob für ihn ggf. eine betriebliche Altersvorsorge möglich
Begünstigte Anlageformen
Im Rahmen der privaten Altersvorsorge gibt
es drei große Produktgruppen,
und zwar
- private Rentenversicherungsprodukte
- Bankprodukte
- Investmentfonds.
Alle Produkte ähneln sich in der Auszahlungsphase, die nach dem AltZertG
vorgegeben
ist.
In jedem Fall muss eine lebenslange gleichbleibende oder steigende Zahlung
garantiert
werden. Dies kann - meistens bei Bank- und Fondsprodukten - entweder in Form
eines Auszahlungsplans mit Restkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr oder
- regelmäßig
bei Versicherungsprodukten - in Form einer Leibrente erreicht werden.
Ein Auszahlungsplan kann zusätzlich variable Teilraten ermöglichen.
Die Ansparphase kann je nach Produkttyp unterschiedlich gestaltet sein.
Produkttypen
Versicherungsprodukte
Zur Gruppe der Versicherungsprodukte gehören insbesondere
private Rentenversicherungen.
Die Anbieter können hier bestimmte Zinssätze garantieren.
Des Weiteren haben sich die Lebensversicherer damit einverstanden erklärt,
bereits
bestehende (Kapital)-Lebensversicherungsverträge auf ein förderfähiges
Altersvorsorgeprodukt
umzustellen (vgl. § 14 AltZertG), wenn dies sinnvoll ist.
Bankprodukte
Zu dieser Produktgruppe gehören Bankguthaben mit Zinsansammlungen oder
mit kostenfreier
Anlage der Zinserträge in Investmentfonds während der Ansparphase
unter Vereinbarung einer Rückübertragung dieser Beträge zu Beginn
der Auszahlungsphase.
Diese Produktgruppe wird vielfach unter dem Begriff „Banksparplan“ zusammengefasst.
Investmentfonds
Zu dieser Produktgruppe gehören Anteile an in- und ausländischen
thesaurierenden oder ausschüttenden Investmentfonds.
Thesaurierende Investmentfonds sind Fonds, welche Beträge aus den Vermögenszuwächsen
nicht an den Anteilsinhaber auszahlen, sondern dem Sondervermögen hinzufügen.
Das hat zur Folge, dass die Anteilszahl gleich bleibt, der Wert der Anteile
aber ansteigt.
Bei ausschüttenden Investmentfonds hingegen muss gewährleistet sein,
dass die Ausschüttungen
zum Wert der Anteile (Inventarwert pro Anteil) kostenfrei wieder angelegt
werden, d. h. die Zahl der Anteile nimmt zu.