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Allgemeine Informationen: Durchführungswege
Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitgeber, Versorgungsversprechen, Versorgungsträger
Im Gegensatz zur privaten Vorsorge erteilt bei der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Versorgungsversprechen. Zur Durchführung dieses Versprechens kann der Arbeitgeber zwischen fünf Möglichkeiten wählen:
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse.
Mit Ausnahme der Direktzusage stehen hinter den Durchführungswegen rechtlich selbstständige Versorgungsträger mit unterschiedlichen Rechtsformen, die dem Arbeitgeber den Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung abnehmen.
Demgegenüber verpflichtet sich der Arbeitgeber bei der Direktzusage zur Erbringung der Versorgungsleistung aus dem eigenen Unternehmensvermögen. Er wird damit selbst zum Versorgungsträger.
Beiträge zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten. Der Arbeitgeber kann zur Finanzierung beitragen, indem er - zusätzlich zum Lohn - für den Arbeitnehmer Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt. Der Arbeitnehmer kann zur Finanzierung beitragen, indem er Teile seines künftigen Entgelts umwandelt und in das angebotene Altersvorsorgemodell einzahlt (sog. Entgeltumwandlung).

Festlegung: Durchführungsweg
Dem Arbeitgeber stand bis 2001 grundsätzlich das Alleinentscheidungsrecht über die Frage zu, ob er eine betriebliche Altersversorgung einrichten will, welchen Durchführungsweg er wählt und welchen Aufwand er für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung stellt. Übernimmt der Arbeitgeber den Versorgungsaufwand, kann er auch den Durchführungsweg zur Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung bestimmen.
Bei diesen Grundsatzentscheidungen besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Durch den zum 1. Januar 2002 eingeführten Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung ist dieser Grundsatz zumindest teilweise eingeschränkt. Bei der Abwicklung der Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds kann der Arbeitgeber allein entscheiden, welchen dieser Durchführungswege er in seinem Unternehmen nutzen will. Dadurch wird dem Arbeitnehmer der Zugang zur Zulagenförderung und dem Arbeitgeber die Fortführung bereits bestehender Versorgungswerke offen gehalten.
Gegebenenfalls sind entsprechende tarifvertragliche Regelungen zu berücksichtigen. Demgegenüber ist die Nutzung der nicht der Zulagenförderung unterfallenden Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse nur dann möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies übereinstimmend wollen. Bietet der Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung an bzw. können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen, muss eine Direktversicherung angeboten werden.
Einen für alle Betriebe und Arbeitnehmer gleichermaßen optimalen Durchführungsweg gibt es nicht. Die fünf Durchführungswege haben unterschiedliche Eigenschaften, die sich je nach den betriebsspezifischen Gegebenheiten vor- oder nachteilig auswirken können. Deshalb ist eine sorgfältige Abwägung der Eigenschaften im Einzelfall erforderlich.

Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Direktversicherung - Vergleich anfordern
Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Rückgedeckte Unterstützungskasse - Vergleich anfordern

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Direktversicherung

 

Betriebliche Altersvorsorge mit Direktversicherung


Bei einer Direktversicherung erfüllt der Arbeitgeber sein Versorgungsversprechen(1) gegenüber dem Arbeitnehmer, indem er bei einem Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung(2) auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt und die Beitragsleistungen(3) übernimmt. Das Bezugsrecht(4) auf die Versicherungsleistung muss dem Arbeitnehmer zustehen. Infolgedessen zahlt der Versicherer im Versorgungsfall die Leistung direkt an den Arbeitnehmer aus. Gleichzeitig steht dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen damit ein eigener Rechtsanspruch(5) auf die Leistung zu. Die Versorgungssicherheit für den Arbeitnehmer ergibt sich aus der Konstruktion der Direktversicherung. Die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers sind auch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers gewährleistet. Der Lebensversicherer selbst unterliegt der Versicherungsaufsicht, die als ausreichender Schutz für die Leistungsfähigkeit des Versicherers angesehen wird. Eine Sicherung(6) dieser Versorgungszusage durch den Pensions-Sicherungs-Verein ist daher nicht erforderlich.

Förderung Arbeitnehmer
Aufwendungen für eine Direktversicherung gehören für den Arbeitnehmer zum zugeflossenen Arbeitslohn und müssen deshalb grundsätzlich mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden. Allerdings lassen sich auf zwei unterschiedlichen Wegen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

- Bis zu einem Jahresbetrag von bis zu 1.742 EUR (in Einzelfällen sogar 2.148 EUR) kann die Lohnsteuer mit dem Pauschalsteuersatz von 20 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgegolten werden. Gleichzeitig können innerhalb dieser Grenzen Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Ab 2009 werden die vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten Zuwendungen in vollem Umfang mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt und damit teurer.Finanziert der Arbeitgeber die Beiträge, bleiben diese weiterhin beitragsfrei.

- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Beiträge, für die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, die Zulagenförderung zu beantragen. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird die Zulagenförderung noch durch einen die Steuerbelastung mindernden Sonderausgabenabzug ergänzt, sofern sich über diesen Weg eine zusätzliche Steuerersparnis ergibt.

Förderung Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber sind die Aufwendungen für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
Darüber spart der Arbeitgeber seinen Anteil zur Sozialversicherung, soweit für den Arbeitnehmer bei der Entgeltumwandlung Versicherungfreiheit besteht.

Vor- und Nachteile Direktversicherung

Vorteile Arbeitgeber
Vorteile Arbeitnehmer
  • Versorgungsaufwand kann durch Zulagen gefördert werden
• Abwicklung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung möglich
• Alle Formen der Leistungszusagen sind möglich
• Geringer Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber  
• Kein Bilanzausweis der Versorgungsverpflichtung  
• Keine Insolvenzsicherungspflicht und daher keine PSV-Beiträge für den Arbeitgeber  
• Versorgungsrisiko wird vom Versicherer übernommen  



Nachteile Arbeitgeber
Nachteile Arbeitnehmer
• Keine Möglichkeit, den Versorgungsaufwand wie bei Pensionskassen steuer- und
beitragsfrei zu stellen
• Bei Pauschalversteuerung unflexible Dotierung durch enge Fördervoraussetzungen
  • Die Obergrenzen der Fördertatbestände erschweren den Aufbau einer Versorgung für ältere Arbeitnehmer
  • Niedrigere Leistungsansprüche (gesetzliche Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld) durch sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung

 

Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Direktversicherung - Vergleich anfordern
Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Rückgedeckte Unterstützungskasse - Vergleich anfordern

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Pensionskasse

Betriebliche Altersvorsorge mit Pensionskasse

 

Der Arbeitgeber kann sein Versorgungsverspreche(1) auch über eine Pensionskasse finanzieren. Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch(4) gewähren und in der Praxis regelmäßig als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ausgestaltet werden. Der Arbeitgeber schließt bei der Pensionskasse eine Lebensversicherung(2) auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Finanzierung der Versorgungszusage erfolgt aus Beiträgen des Arbeitgebers(3) und aus den Erträgen der Pensionskasse. Die Versorgungssicherheit(5) für den Arbeitnehmer ergibt sich aus der Konstruktion des Durchführungswegs. Die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers sind auch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers gewährleistet. Die Pensionskasse selbst unterliegt der Versicherungsaufsicht, die als ausreichender Schutz für ihre Leistungsfähigkeit angesehen wird. Eine Sicherung(6) dieser Versorgungszusage durch den Pensions-Sicherungs-Verein ist daher nicht erforderlich.

Förderung Arbeitnehmer
Zuwendungen an eine Pensionskasse gehören für den Arbeitnehmer zum zugeflossenen Arbeitslohn und müssen deshalb grundsätzlich mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden. Allerdings lassen sich auf drei unterschiedlichen Wegen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einsparen:

- Ab 2002 bleiben Zuwendungen an eine Pensionskasse für den begünstigten Arbeitnehmer steuerfrei und werden nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt.
Dies gilt allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2003: 2.448 EUR). Ab 2009 werden die vom Arbeitnehmer finanzierten Zuwendungen (Entgeltumwandlung) in vollem Umfang mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt, bleiben aber steuerfrei. Demgegenüber bleibt der vom Arbeitgeber übernommene Versorgungsaufwand weiterhin beitragsfrei.

- Nachdem die Möglichkeit der Steuer- und Beitragsfreiheit ausgeschöpft wurde, kann bis zu einem Jahresbetrag von bis zu 1.742 EUR (in Einzelfällen sogar 2.148 EUR) die Lohnsteuer mit dem Pauschalsteuersatz von 20 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgegolten werden. Sofern die Steuerpauschalierung genutzt wird, können außerdem die auf den Versorgungsaufwand anfallenden Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Ab 2009 werden die vom Arbeitnehmer finanzierten Zuwendungen (Entgeltumwandlung) in vollem Umfang mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt und damit teurer. Demgegenüber bleibt der vom Arbeitgeber übernommene Versorgungsaufwand weiterhin beitragsfrei.

- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Beiträge, für die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, die Zulagenförderung zu beantragen. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird die Zulagenförderung noch durch einen die Steuerbelastung mindernden Sonderausgabenabzug ergänzt, sofern sich über diesen Weg eine zusätzliche Steuerersparnis ergibt.

Förderung Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber sind die Zahlungen an die Pensionskasse als Betriebsausgabe
abzugsfähig und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Darüber hinaus profitiert der
Arbeitgeber in gleichem Umfang wie der Arbeitnehmer von einer möglichen Einsparung
von Sozialversicherungsbeiträgen.

Vor - und Nachteile Pensionskasse

Vorteile Arbeitgeber
Vorteile Arbeitnehmer
  • Versorgungsaufwand kann durch Zulagen
gefördert werden oder
bis zu 4 % BBG-RV steuer- und beitragsfrei
gestellt werden
• Abwicklung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung möglich
• Alle Formen der Leistungszusagen sind möglich
• Geringer Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber  
• Kein Bilanzausweis der Versorgungsverpflichtung  
• Keine Insolvenzsicherungspflicht und daher keine PSV-Beiträge für den Arbeitgeber  
• Versorgungsrisiko wird von der
Pensionskasse übernommen
 



Nachteile Arbeitgeber
Nachteile Arbeitnehmer
• Bei Pauschalversteuerung: Unflexible Dotierung durch enge Fördervoraussetzungen
  • Niedrigere Leistungsansprüche (gesetzliche Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld) durch sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung

 

Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Direktversicherung - Vergleich anfordern
Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Rückgedeckte Unterstützungskasse - Vergleich anfordern

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Pensionsfonds

Betriebliche Altersorsorge mit Pensionsfonds

 


Ab 2002 kann der Arbeitgeber Versorgungszusagen(1) auch über den Durchführungsweg Pensionsfonds abwickeln, der in Form einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit betrieben werden kann. Damit handelt es sich um einen versicherungsähnlichen externen, rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewährt und einen Rechtsanspruch(4) auf Versorgungsleistungen(5) vorsieht. Der Arbeitgeber beauftragt(2) den Pensionsfonds mit der Zahlung der Versorgungsleistungen an den Arbeitnehmer, die durch Beiträge(3) des Arbeitgebers und Erträge des Pensionsfonds finanziert werden. Die Versorgungssicherheit des Arbeitnehmers wird beim Pensionsfonds über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)(6) sichergestellt. Die Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein wird mit den Anlagevorschriften begründet, die im Vergleich zu Pensionskassen und Direktversicherungen liberaler ausgestaltet sind.
Dadurch bietet der Pensionsfonds die Chance einer effizienteren Kapitalanlage, beinhaltet aber wegen des daraus folgenden Kapitalanlagerisikos auch gleichzeitig das Risiko einer Unterdeckung des Fonds. Realisiert sich das Kapitalmarktrisiko und kann der Fonds die zugesagte Versorgungsleistung nicht erbringen, trifft den Arbeitgeber auf Grund seines Versorgungsversprechens(1) eine Nachschusspflicht in Höhe des fehlenden Versorgungskapitals. Für den Fall, dass er dieser Pflicht insolvenzbedingt nicht nachkommen kann, tritt der PSVaG ein. Schuldner der PSV-Beiträge ist der Arbeitgeber.

Förderung Arbeitnehmer
Zuwendungen an einen Pensionsfonds gehören für den Arbeitnehmer zum zugeflossenen Arbeitslohn und müssen deshalb grundsätzlich mit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden. Allerdings lassen sich auf zwei unterschiedlichen Wegen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

- Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds sind für den begünstigten Arbeitnehmer steuerfrei und werden nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt. Dies gilt nur bis zu einer Obergrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2002: 2.448 EUR). Ab 2009 werden die vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung finanzierten Zuwendungen in vollem Umfang mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt, bleiben aber steuerfrei. Demgegenüber bleibt der vom Arbeitgeber übernommene Versorgungsaufwand
weiterhin beitragsfrei.

- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Beiträge, für die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, die Zulagenförderung zu beantragen. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird die Zulagenförderung noch durch einen die Steuerbelastung mindernden Sonderausgabenabzug ergänzt, sofern sich über diesen Weg eine zusätzliche Steuerersparnis ergibt.

Förderung Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber sind die Zuwendungen an Pensionsfonds als Betriebsausgabe
abzugsfähig und mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
Wegen des Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers auf die Versorgungsleistung ist das
Pensionsfondsvermögen nicht dem Unternehmensvermögen des Arbeitgebers zuzuordnen
und deshalb bilanziell nicht zu erfassen.

Vor- und Nachteile Pensionsfonds

Vorteile Arbeitgeber
Vorteile Arbeitnehmer
  • Aufwendungen an Pensionskassen können
durch Zulagen gefördert werden
• Abwicklung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung möglich
• Alle Formen der Leistungszusagen sind möglich
• Geringer Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber wegen Auslagerung auf den Fonds  
• Kein Bilanzausweis der ersorgungsverpflichtung in der Bilanz  



Nachteile Arbeitgeber
Nachteile Arbeitnehmer
• Insolvenzsicherungspflicht der Versorgungszusage durch den Arbeitgeber
 
  • Keine Pauschalversteuerung des Versorgungsaufwands möglich
  • Niedrigere Leistungsansprüche (gesetzliche Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld) durch sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung

 

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Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Rückgedeckte Unterstützungskasse - Vergleich anfordern

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Direktzusage

Betriebliche Altersorsorge mit Direktzusage


Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer(1) die zugesagten Versorgungsleistungen aus dem Unternehmensvermögen zu erbringen. Es entstehen nur Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit der Zusage einer Versorgungsleistung geht der Arbeitgeber eine Verbindlichkeit ein, für die er in seiner Bilanz des Unternehmens eine so genannte Pensionsrückstellung bilden muss(2). Die Direktzusage eignet sich damit nur für bilanzierende Unternehmen. Die in der Rückstellung enthaltenen Mittel können im Unternehmen frei investiert oder für eine beliebige Form der Kapitalanlage verwendet werden, z.B. für eine Rückdeckungsversicherung(3) oder zum Erwerb von Wertpapieren. Im Versorgungsfall zahlt der Arbeitgeber die Versorgungsleistung(4) direkt an den Arbeitnehmer aus. Da der Arbeitgeber nicht weiß, wie lange er dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen zahlen muss, trägt der Arbeitgeber wie ein Versicherer das volle Versorgungsrisiko.
Aus diesem Grunde wird vom Arbeitgeber häufig eine Rückdeckungsversicherung(3) abgeschlossen, um die Versorgungsverpflichtung abzusichern. Bei einer Direktzusage hängt die Erbringung der Versorgungsleistung vom wirtschaftlichen Bestand und der Liquidität des Arbeitgebers ab. Um die Versorgungsleistung auch im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers sicherstellen zu können, muss der Arbeitgeber die Zusage über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) absichern(5).

Förderung Arbeitnehmer
Bei einer Direktzusage ist der Versorgungsaufwand für den Arbeitnehmer ohne Obergrenzen
steuer- und beitragsfrei. Für den vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung
finanzierten Versorgungsaufwand wird die Beitragsfreiheit ab 2002 begrenzt und ab
2009 abgeschafft. Der vom Arbeitgeber übernommene Versorgungsaufwand bleibt
weiterhin beitragsfrei. Die Versorgungsleistungen sind in vollem Umfang steuerpflichtig
(nachgelagerte Besteuerung). Die Steuerlast kann durch einen Versorgungsfreibetrag
und einen Werbungskostenpauschbetrag erheblich gesenkt werden. Aus den Versorgungsleistungen
müssen Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
der Rentner gezahlt werden.

Förderung Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber sind die Aufwendungen für eine Direktzusage in der Höhe als Betriebsausgaben
abzugsfähig, in der nach den steuerrechtlichen Vorgaben eine Pensionsrückstellung
gebildet werden muss. Darüber hinaus profitiert der Arbeitgeber in
gleichem Umfang wie der Arbeitnehmer von einer möglichen Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Vor- und Nachteile Direktzusage

Vorteile Arbeitgeber
Vorteile Arbeitnehmer
• Aufwendungen für eine Direktzusage sind ohne Obergrenze als Betriebsausgabe abzugsfähig • Aufwendungen für eine Direktzusage sind ohne Obergrenzen steuer- und beitragsfrei (bei Entgeltumwandlung wird die Beitragsfreiheit ab 2002 begrenzt und ab 2009 gestrichen)
• Freie Verfügung über die in der Pensionsrückstellung enthaltenen Mittel • Sicherung der Versorgungszusage durch den PSVaG

 

Nachteile Arbeitgeber
Nachteile Arbeitnehmer
• Hoher Verwaltungsaufwand
• Aufwendungen können nicht durch Zulagen gefördert werden
• Hohes Versorgungsrisiko  
• Insolvenzsicherungspflicht der Versorgungszusage
durch den Arbeitgeber
 
• Erteilung von Beitragszusagen mit Mindestleistung ist nicht möglich (Kosten durch PSV-Beiträge)  
• Niederschlag der Versorgungsverpflichtung in der Bilanz  


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Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Rückgedeckte Unterstützungskasse - Vergleich anfordern

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Unterstützungskasse

Betriebliche Altersorsorge mit Unterstützungskasse


Der Arbeitgeber kann sich zur Erfüllung seines Versorgungsversprechens(1) auch einer Unterstützungskasse bedienen. Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die auf die von ihr gewährten Leistungen keinen Rechtsanspruch(4) gewährt. Damit ist die Unterstützungskasse kein Versicherungsunternehmen und unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht. Deshalb kann die Unterstützungskasse ihr Kapital frei am Kapitalmarkt investieren. Der Arbeitgeber beauftragt (2) die Unterstützungskasse mit der Erbringung der Versorgungsleistung an den Arbeitnehmer und stellt der Unterstützungskasse die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung(3). Reicht das Vermögen zur Zahlung der Versorgungsleistung nicht aus, so muss der Arbeitgeber aufgrund seines Versorgungsversprechens(1) die Versorgungsverpflichtung selbst erfüllen. Das Versorgungsrisiko liegt hier beim Arbeitgeber. Die Versorgungssicherheit des Arbeitnehmers wird bei der Unterstützungskasse über den Pensions-Sicherungs- Verein (PSVaG)(6) sichergestellt, da die Unterstützungskasse selbst nicht der Kontrolle durch die Versicherungsaufsicht unterliegt und im Falle des Rückgriffs auf den Arbeitgeber die Erbringung der Versorgungsleistung von dessen Liquidität abhängt.
Um eine direkte Inanspruchnahme des Arbeitgebers zu vermeiden, kann sich die Unterstützungskasse bei einem Lebensversicherer rückversichern(5), indem sie die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge an einen Versicherer weiterleitet und damit das Versorgungsrisiko auf den Versicherer überträgt. Man spricht dann von einer rückgedeckten Unterstützungskasse. Vertragspartner des Versicherungsnehmers ist allein die Unterstützungskasse. Die Pflicht zur Insolvenzsicherung über den PSVaG besteht auch bei der rückgedeckten Unterstützungskasse.

Förderung Arbeitnehmer
Bei einer Unterstützungskasse bleibt der Versorgungsaufwand für den Arbeitnehmer ohne Obergrenzen steuer- und beitragsfrei. Für den vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungsaufwand wird die Beitragsfreiheit ab 2002 begrenzt und ab 2009 abgeschafft. Der vom Arbeitgeber übernommene Versorgungsaufwand bleibt weiterhin beitragsfrei.
Die Versorgungsleistungen sind in vollem Umfang steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Die Steuerlast kann durch einen Versorgungsfreibetrag und einen Werbungskostenpauschbetrag gesenkt werden. Aus den Versorgungsleistungen müssen Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner gezahlt werden.

Förderung Arbeitsgeber
Für den Arbeitgeber sind die Zahlungen an die Unterstützungskasse grundsätzlich nur unter so engen Voraussetzungen als Betriebsausgaben abzugsfähig, dass eine vollständige Vorfinanzierung der später zu erbringenden Versorgungsleistungen kaum möglich ist. Eine Ausnahme gilt nur bei der rückgedeckten Unterstützungskasse. In diesem Fall kann der Arbeitgeber Zuwendungen in Höhe der Beiträge als Betriebsausgaben abziehen, die die Unterstützungskasse an den Rückdeckungsversicherer weiterleitet.
Auf diesem Wege kann der Arbeitgeber die vollständige Vorfinanzierung der Versorgungsleistungen sicherstellen. Darüber hinaus profitiert der Arbeitgeber in gleichem Umfang wie der Arbeitnehmer von einer möglichen Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Vor- und Nachteile Unterstützungskasse

Vorteile Arbeitgeber
Vorteile Arbeitnehmer
• Aufwendungen für eine Unterstützungskasse
sind ohne Obergrenze als Betriebsausgabe abzugsfähig
• Aufwendungen für eine Direktzusage sind ohne Obergrenzen steuer- und beitragsfrei (bei Entgeltumwandlung wird die Beitragsfreiheit ab 2002 begrenzt und ab 2009 gestrichen)
• Verwaltungsaufwand wird von der
Unterstützungskasse übernommen
• Sicherung der Versorgungszusage durch den PSVaG
• Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse wird das Versorgungsrisiko vom Rückdeckungsversicherer übernommen  

 

Nachteile Arbeitgeber
Nachteile Arbeitnehmer
• Bei nicht rückgedeckten Unterstützungskassen
trägt der Arbeitgeber das Versorgungsrisiko
• Aufwendungen können nicht durch Zulagen gefördert werden
• Insolvenzsicherungspflicht der Versorgungszusage durch den Arbeitgeber (Kosten durch PSV-Beiträge)  
• Erteilung von Beitragszusagen mit Mindestleistung ist nicht möglich  

 

Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Direktversicherung - Vergleich anfordern
Betriebliche Altersvorsorge (BAV) – Rückgedeckte Unterstützungskasse - Vergleich anfordern

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