Ihr Schlüssel zu optimalen Finanzen VERSICHERUNGSVERGLEICHE
unabhängig | neutral | individuell
Ihr Schlüssel zu optimalen Finanzen
INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG
PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG
KEY COMPARE FINANZPORTALE:
GLOSSAR | LEXIKON:

INFORMATIONEN:
PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

 

zum Seitenanfang (Pflegeversicherungversicherung)

Private Pflege-Pflichtversicherung
Pflegeversicherung | Pflegezusatzversicherung

Die private Pflege-Pflichtversicherung versichert diejenigen Personen, die  privat krankenversichert sind. Diese Zuordnung entspricht dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ und vermeidet Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen den Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen.

Versicherungspflicht
Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht für:
• alle privat Krankenversicherten mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen;
• Beamte und Personen, die nach gleichen Grundsätzen Anspruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit haben; diese müssen eine anteilige (beihilfekonforme) Versicherung abschließen;
• Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind (zum Beispiel Soldaten, Polizeibeamte, Feuerwehrleute);
• Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn.

Keine Versicherungspflicht in der privaten Pflege-Pflichtversicherung besteht für Personen, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden und bereits Pflegeleistungen nach § 35 Abs. 6 des Bundesversorgungsgesetzes, nach § 44 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, nach § 34 Beamtenversorgungsgesetz oder nach den Gesetzen erhalten, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen. Dies gilt allerdings nur, sofern sie keine Familienangehörigen haben, für die in der sozialen Pflegeversicherung eine Familienversicherung bestünde.

Wahlrecht
Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind – dies gilt vor allem für Beamte, Richter, Soldaten und Selbstständige sowie für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze BBMG –, haben das Recht, sich privat gegen das Pflegerisiko zu versichern, wenn sie sich von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen.
Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

Der Versicherungsvertrag
Die private Pflege-Pflichtversicherung ist grundsätzlich bei dem privaten Versicherungsunternehmen abzuschließen, bei dem auch der Krankenversicherungsvertrag besteht. Die Versicherten erhalten jedoch die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht ein anderes privates Versicherungsunternehmen zur Absicherung des Pflegerisikos zu wählen.
Heilfürsorgeberechtigte und Beamte, die über Sondersysteme gegen das Krankheitsrisiko abgesichert und daher nicht bei einem privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert sind, können die Pflegeversicherung bei einem Unternehmen ihrer Wahl abschließen.

Leistungen und Besonderheiten
Der Pflegeversicherungsvertrag muss Leistungen vorsehen, die denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit des Versicherungsschutzes schließt ein, dass die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zur Alterssicherung der Pflegeperson in gleichem Umfang wie die Pflegekassen zu entrichten und für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie für die Zuordnung zu einer Pflegestufe dieselben Maßstäbe wie die soziale Pflegeversicherung anzulegen.
Die privaten Pflege-Pflichtversicherungen bieten also grundsätzlich denselben Leistungsumfang wie die gesetzlichen Pflegekassen. In der Praxis bestehen in folgenden Punkten Unterschiede für privat Versicherte:
• Prämie: Wie in der privaten Krankenkasse auch zahlen junge Versicherte bei den Privaten in der Regel niedrigere Versicherungsprämien als in den gesetzlichen Pflegekassen.
Im Alter können die Prämien auch darüber liegen. Bei Versicherten, die schon länger als fünf Jahre privat krankenversichert sind, dürfen die Prämien zur privaten Pflegeversicherung jedoch nicht höher sein als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Ehepartner sind bei den Privaten nicht automatisch mitversichert. Es besteht lediglich für einen Ehepartner mit geringem eigenen Einkommen eine Prämienvergünstigung.
• Einstufungsverfahren: Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in eine Pflegestufe wird in der privaten Pflege-Pflichtversicherung nicht vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, sondern von der privaten Firma „Medicproof – Gesellschaft für Medizinische Gutachten mbH“ durchgeführt.
• Leistungen: Wie bei der privaten Krankenversicherung müssen die Versicherungsleistungen zunächst selbst bezahlt werden. In der privaten Pflege-Pflichtversicherung wird deshalb nicht zwischen Geld- und Sachleistung unterschieden – das bedeutet, der Pflegebedürftige erhält nur Geldleistungen. Nimmt er professionelle Pflegekräfte in Anspruch, erstattet die Versicherung die
gezahlten Honorare bis zur Höhe des Werts der „Sachleistung“, die ihm als gesetzlich Versicherter zustehen würde.

zum Seitenanfang (Pflegeversicherungversicherung)

Bedingungen für private Versicherungsunternehmen
Um sicherzustellen, dass Personen, die sich privat pflegeversichern wollen oder müssen, ihren Versicherungsschutz zu sozialverträglichen Bedingungen erhalten können, ist den Versicherungsunternehmen Folgendes vorgeschrieben:
• die Unternehmen sind zum Vertragsabschluss verpflichtet („Kontrahierungszwang“),
• kein Ausschluss von Vorerkrankungen der Versicherten und keine Zuschläge,
• kein Ausschluss bereits pflegebedürftiger Personen,
• keine längeren Wartezeiten als in der sozialen Pflegeversicherung,
• keine Staffelung der Prämien nach Geschlecht und Gesundheitszustand der Versicherten,
• keine Prämienerhöhung, die den Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung übersteigt (bei Beihilfeberechtigten mit Teilkostentarif 50 Prozent des Höchstbetrages),
• die prämienfreie Mitversicherung der nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers unter denselben Voraussetzungen wie in der sozialen Pflegeversicherung,
• für Ehegatten oder Lebenspartner keine Prämie in Höhe von mehr als 150 Prozent des Höchstbeitrages der sozialen Pflegeversicherung, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat 335 Euro überschreitet.

Neu Versicherte ab 1. Januar 1995
Die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben zur sozialverträglichen Durchführung der privaten Pflege-Pflichtversicherung gelten für alle Verträge von Versicherten, die zum Zeitpunkt des Beginns der Pflegeversicherung, also zum 1. Januar 1995, automatisch in die Versicherungspflicht einbezogen worden sind. Für Personen, die sich erst nach In-Kraft-Treten
des Pflege-Versicherungsgesetzes privat krankenversichert haben und damit in der privaten Pflegeversicherung versicherungspflichtig wurden, gelten nicht mehr alle Sozialverträglichkeitsvorgaben.

Es sind vielmehr folgende Ausnahmen vorgesehen
• Die Begrenzung auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung gilt erst, wenn der Versicherungsnehmer eine Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren in der privaten Pflegeversicherung oder der privaten Krankenversicherung nachweisen kann.
• Eine Staffelung der Prämien nach dem Gesundheitszustand ist möglich, Risikozuschläge sind jedoch nur zulässig, soweit die Vorgaben über den Höchstbetrag eingehalten werden.
• Eine Prämienermäßigung für den nicht erwerbstätigen Ehegatten oder Lebenspartner ist nicht mehr vorgesehen.
Diese Lockerung der Rahmenbedingungen für die Durchführung der Pflegeversicherung bei den so genannten Neuzugängen nach dem 1. Januar 1995 wurde zugelassen, weil der Personenkreis, der sich heute für die private Krankenversicherung entscheidet, weiß, dass er damit gleichzeitig auch eine Entscheidung im Hinblick auf die private Pflegeversicherung trifft. Wer in die private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung wechseln will, kennt also die Bedingungen, auf die er sich einlässt. Das Schutzbedürfnis besteht nicht mehr in dem Umfang wie bei dem Personenkreis, der zum 1. Januar 1995 zwangsweise der privaten Pflegeversicherung zugewiesen wurde. Für diesen bestand zudem ein Kündigungsrecht mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht.

Prämienzuschuss
Arbeitnehmer, die Mitglied einer privaten Pflege-Pflichtversicherung sind, erhalten einen Prämienzuschuss ihres Arbeitgebers in Höhe von 50 Prozent bis zur Höchstgrenze des Arbeitgeberbeitrages in der sozialen Pflegeversicherung. Der Zuschuss wird für eine private Pflegeversicherung nur gezahlt, wenn das Versicherungsunternehmen
• die Pflegeversicherung nach Art der Lebensversicherung betreibt,
• sich verpflichtet, den überwiegenden Teil der Überschüsse, die sich aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ergeben, zugunsten der Versicherten zu verwenden,
• die Pflegeversicherung nur zusammen mit der Krankenversicherung, nicht zusammen mit anderen Versicherungssparten betreibt.
Darüber hinaus muss das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer eine Bescheinigung aushändigen, aus der hervorgeht, dass die Aufsichtsbehörde dem Unternehmen bestätigt hat, die Versicherung nach den vorgenannten Voraussetzungen zu betreiben. Diese
Bescheinung muss der Versicherte seinem Arbeitgeber vorlegen.

Kein Prämienzuschuss für Beamte
Bei Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben und bei einem privaten Versicherungsunternehmen pflegeversichert sind, tritt an die Stelle des Zuschusses die Beihilfe oder Heilfürsorge des Dienstherrn zu Aufwendungen aus Anlass der Pflege.

Kündigungsrecht
Personen, die in der Sozialversicherung versicherungspflichtig werden und bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen Pflegebedürftigkeit versichert sind, können ihren Versicherungsvertrag mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht an kündigen.
Das Kündigungsrecht gilt auch für Familienangehörige und Lebenspartner, wenn für sie eine Familienversicherung eintritt.

zum Seitenanfang (Pflegeversicherungversicherung)