FaQ´s - Fragen und Antworten:
Pflegeversicherung | Pflegezusatzversicherung
Bereich: Leistungsrecht
Was passiert , wenn die Pflegestufe I nicht
erreicht wird?
Hilfebedürftige Menschen, die die Voraussetzungen der
Pflegestufe I nicht erfüllen, erhalten keine Leistungen der
Pflegeversicherung. Sie müssen die notwendigen Hilfeleistungen
selbst finanzieren. In der Regel wird es sich dabei
um Verrichtungen der hauswirtschaftlichen Versorgung
handeln oder um ein- bis zweimalige Hilfeleistungen in der
Woche zum Beispiel beim Waschen oder Baden. In diesen
Fällen sieht es der Gesetzgeber als zumutbar an, dass solche
Hilfeleistungen aus eigenen Mitteln finanziert werden. Ist
der Hilfebedürftige dazu nicht in der Lage, hat er die Möglichkeit,
Leistungen auf der Grundlage des Bundessozialhilfegesetzes
zu beantragen.
Bereich: Versicherungsrecht
Sind auch Pflegebedürftige versicherungspflichtig?
Ja, auch pflegebedürftige Personen sind versicherungspflichtig.
Sie erhalten in vollem Umfang Versicherungsschutz
und damit die Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Einbeziehung dieser Personen in die Versicherungspflicht
und den Versicherungsschutz war ein zentrales
Anliegen des Gesetzgebers.
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