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Versicherungsvertrag
Die Aufnahme als Versicherter ist von einer Versicherungsgesellschaft zu bestätigen. Der Aufnahmeantrag kann auch abgelehnt werden. Wenn zum Beispiel der Versicherungsinteressent ernsthafte Vorerkrankungen hatte oder aus einem anderen Grunde ein größeres Risiko bedeutet, muss mit Ablehnung oder Einschränkung gerechnet werden
Wichtig:
Erst wenn der neue Versicherer den Antrag angenommen hat, kommt der Vertrag zustande.
Erworbene Rechte in der PKV
Der Versicherte hat einen individuellen Vertrag mit einer dauerhaften persönlichen Beziehung abgeschlossen. Je länger der Vertrag besteht, desto dauerhaftere Rechte erwirbt der Versicherte. Die sollte er nicht aufs Spiel setzen. So können Krankheiten, die während der Zugehörigkeit bei der bisherigen Versicherung aufgetreten sind oder beginnen, bevor der Vertrag bei der neuen Versicherungsgesellschaft einsetzt, zu risikoerheblichen Vorerkrankungen werden. Neben Gesundheitsstörungen und körperlichen Schäden müssen alle früheren Krankenhausaufenthalte und Heilbehandlungen der vergangenen Jahre dem neuen Unternehmen im Aufnahmeantrag angegeben werden
Das neu gewählte Unternehmen
entscheidet dann,
• ob es die Krankheiten zur Normalprämie in den Versicherungsschutz einschließen kann oder
• ob es den Beitrag um einen erforderlichen Risikozuschlag erhöht oder
• ob es eine Krankheit ausnahmsweise als nicht mehr neu versicherbar von der Leistungspflicht ausschließen muss.
Und auch das ist zu beachten:
Mit der Vertragsdauer können tarifliche Leistungen zum Vorteil des Versicherten steigen.
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