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Im Falle: Private Krankenversicherung (PKV) richtet sich die Prämie u. a. nach dem Umfang des gewählten Versicherungsschutzes, nach dem Gesundheitszustand bei Antragstellung und nach dem Eintrittsalter. Je jünger der Versicherte ist, wenn er einer Versichertengemeinschaft beitritt,
umso niedriger ist die Prämie. Ein Wechsel des Versicherers kann also zu folgendem Nachteil
führen:
Das Eintrittsalter beim neuen Versicherer ist höher, demnach auch der Beitrag. Zu beachten ist auch, dass seit dem 1. 1. 2000 beim Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages ein 10-prozentiger Zuschlag in den Beitrag eingerechnet wird. Wer also bereits vor dem 1. 1. 2000 bei einem PKV-Unternehmen versichert war, muss bei einem Wechsel zu einem anderen Krankenversicherungs - Unternehmen erstmalig den Zuschlag bezahlen. Wer bisher schon einen Zuschlag gezahlt hat, kann bei einem Wechsel die dabei angesammelten Mittel nicht mitnehmen; die im Alter erreichbare Beitragsentlastung fällt deshalb niedriger aus.
Zum Beitragsvergleich: Häufig steht gerade der Beitragsvergleich beim Wechsel von einem Krankenversicherer zu einem anderen im Vordergrund. Ein Beitragsvergleich sollte aber nicht isoliert erfolgen.
Die Leistungen in dem jeweiligen Tarif müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Auch sollte der Beitragsvergleich nicht nur zu einem Zeitpunkt erfolgen. Wichtiger ist es immer, einen längeren Zeitraum zu betrachten. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen z.B. aufgrund steigender Pflegesätze in Krankenhäusern betreffen nicht nur ein Unternehmen oder einen Tarif, sondern sind Entwicklungen, von denen keine Versicherung ausgeschlossen bleibt. Ein stichtagsbezogener Beitragsvergleich kann diese Situation nur ungenügend abbilden. Ein privater Krankenversicherungsschutz ist stets auf eine lange Dauer angelegt; dies sollte auch beim Beitragsvergleich berücksichtigt werden.
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