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Private Krankenversicherung (PKV):
Sie können sich einer Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten in dem Rahmen unterziehen, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wird. Das gilt auch für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. Viele Versicherungstarife sehen darüber hinaus gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und zwar ohne konkrete Diagnosen und Altersbeschränkungen, vor.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Kinder haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie jedes zweite Jahr Anspruch auf eine ärztliche gesundheitliche
Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit. Frauen haben vom Beginn des 20., Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres an jährlich einen Anspruch auf eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung. 6- bis 18-jährige Jugendliche können sich zur Vermeidung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen (Individualprophylaxe).
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