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Grenzen: Versicherungspflicht 2006

Ab dem 1. Januar 2006 gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der Rentenversicherung neue Grenzen, die die Versicherungspflicht und die Beitragsbemessung regeln.

Arbeitnehmer und Angestellte, die sich freiwillig privat krankenversichern möchten, müssen ab 01. Januar 2006 mindestens 47.250 Euro jährlich (monatlich 3.937,50 Euro, bei 12 Monatsgehältern) verdienen, um aus der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Dabei gilt für Arbeitnehmer, die bereits seit 2002 oder früher privat versichert sind, aktuell (Stand 2006) eine Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 42.750 Euro Jahreseinkommen.

 

 

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

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