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Ein Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung (PKV), der wenigstens allgemeine Krankenhausleistungen umfasst, hat im Fall eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung zur Folge.
Soweit Studenten nicht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, gegebenenfalls verlängert um den Zeitraum der Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht, gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei versichert sind, beträgt der Monatsbeitrag bis zum vollendeten 34. Lebensjahr 13,30 Euro.
Für BAföG-Empfänger gibt es vom Amt für Ausbildungsförderung einen monatlichen Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung von 8 Euro.
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