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Hauptversicherungsart Private Krankenversicherung (PKV):
Ist die Krankheitskosten-Vollversicherung. Sie schützt den Privatversicherten vor den finanziellen Belastungen, die ihm durch eine ambulante oder stationäre Behandlung entstehen. Auch die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Privatversicherte haben die Wahl unter den niedergelassenen approbiertenÄ rzten und Zahnärzten und bei einer notwendigen stationären Behandlung unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, ferner unter den Chefärzten auch für ambulante Behandlung. Soweit der Versicherungsvertrag nichts anderes vorsieht, können sie auch Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes aufsuchen.
Im Krankenhaus können Privatpatienten bei entsprechender Tarifwahl Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung durch den leitenden Arzt in Anspruch nehmen. Die Versicherten brauchen bei Krankenhausaufenthalt keine Vorauszahlung zu leisten.
Vielmehr geben die PKV-Unternehmen auf Wunsch des Versicherten dem Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung und rechnen dann direkt mit ihm ab.
Die meisten Unternehmen stellen ihren Versicherten eine Chipkarte (Card für Privatversicherte) zur Verfügung, die den Versicherungsschutz des Patienten ausweist. Der Schutz des privat Vollversicherten besteht in ganz Europa, während des ersten Monats eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts ohne besondere Vereinbarung auch in außereuropäischen Ländern. Bei längerem Aufenthalt, z. B. Auslandssemester, empfiehlt sich eine Absprache mit dem Versicherungsunternehmen.
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