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KRANKENVERSICHERUNGEN
INFOS: VERGLEICH PKV - GKV
DETAILS: PRIVATE KV
ERGÄNZUNGSVERSICHERUNG
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GLOSSAR | LEXIKON:
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
STUDENTEN: BEITRÄGE PRIVATE KRANKENKASSE

Die privaten Krankenversicherer versichern Studenten entweder nach ihren Normaltarifen oder nach einem speziellen Tarif für Studenten.

Normaltarife haben den Vorteil, dass bereits frühzeitig Alterungsrückstellungen gebildet werden. Im speziellen Tarif für Studenten werden hingegen noch keine Alterungsrückstellungen gebildet. Der Studententarif begrenzt zudem die Erstattung bei ärztlichen Leistungen auf das 1,7fache der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen und bei zahnärztlichen Leistungen auf das 2,0fache der zahnärztlichen Gebührenordnung.
Im Krankenhaus enthält der Studententarif die allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht aber die Wahlleistungen (Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer). Die Beiträge in diesem Studententarif werden seit dem 1. April 2002 unternehmensindividuell berechnet.

Studenten, die sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen oder aus den vorhin genannten Gründen aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, können bis zum 34. Lebensjahr nach diesem verbandseinheitlichen besonderen Tarif oder nach den unternehmensindividuellen Ausbildungstarifen versichert werden.
Teilweise erfolgt eine Neuaufnahme in diese Tarife nur bis zum 30. Lebensjahr. Ansonsten kommt eine Versicherung nach den Normaltarifen in Betracht. Auch eine Versicherung nach den von Unternehmen der privaten Krankenversicherung angebotenen Basis- oder Elementartarifen ist möglich.
Der Beitrag für die Normaltarife in der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt vom gewählten Tarif, dem Lebensalter zu Beginn des Vertrages, dem Geschlecht sowie dem Gesundheitszustand bei Antragstellung ab. Der Versicherte kann bei vielen Tarifen eine Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten vereinbaren. Zahlt er kleinere Rechnungen aus der eigenen Tasche, so kann er dadurch seinen Beitrag von Anfang an erheblich reduzieren.

Der Versicherte entscheidet bei zahlreichen Tarifen selbst, bis zu welcher Höhe er sich an den jährlichen Krankheitskosten beteiligt. Versicherte, die im Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, können mit einer Beitragsrückerstattung rechnen. BAföG-Empfängern zahlt das Amt für Ausbildungsförderung auf Antrag einen Zuschuss von 47 Euro monatlich zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.

 

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