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INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
KRANKENVERSICHERUNGEN
INFOS: VERGLEICH PKV - GKV
DETAILS: PRIVATE KV
ERGÄNZUNGSVERSICHERUNG
KEY COMPARE FINANZPORTALE:
GLOSSAR | LEXIKON:
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
STUDENTEN: GESETZLICHE KRANKENKASSE

Pflichtversicherte Studenten haben zwischen mehreren Kassen die Wahl.

Zunächst ist die Krankenkasse zuständig, bei der der Student zuletzt versichert war, entweder aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder durch die Eltern. Außerdem kann der Student wählen zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) am Studienort, der AOK am Wohnort, einer Ersatzkasse oder, falls deren Satzung dies vorsieht, einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse, gegebenenfalls auch der Krankenkasse des Ehegatten.

Studierende, die als Pflichtversicherte aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, weil sie das 14. Semester hinter sich und/oder das 30. Lebensjahr beendet haben und keine der genannten Voraussetzungen für eine Verlängerung erfüllen, können sich bei ihrer Krankenkasse freiwillig versichern.
Der Beitritt ist der Krankenkasse binnen drei Monaten nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft anzuzeigen. Die Pflichtmitgliedschaft endet sieben Monate nach Beginn des Semesters, für das zuletzt eine Einschreibung oder Rückmeldung erfolgt ist.

 

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