Private Krankenversicherung (PKV):
Sterbegeld ist kein Bestandteil des privaten Krankenversicherungsschutzes.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Bei Tod zahlt die Krankenkasse Ihren Angehörigen einen Zuschuss zu den Bestattungskosten.
Voraussetzung ist, dass der Versicherte am 1.1.1989 versichert war. Der Betrag macht bei Mitgliedern 1.050 Euro aus, ein Familienversicherter bekommt 525 Euro.
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