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Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen wird regelmäßig durch die jeweilige Bundesregierung reformiert.
Aufgrund der defizitären Finanzsituation der Kassen bedeutet dies häufig eine Einschränkung des Leistungsumfanges. Die medizinische Grundversorgung wird zwar durch die gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt, doch was ist, wenn der Patient im Krankheitsfall lieber rundum abgesichert sein möchte und gegebenenfalls – bspw. im Krankenhaus – einen gewissen Komfort genießen möchte?
Für diesen Fall bietet sich der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung an. Dies kann für einzelne Bereiche (z.B. Krankenhauszusatzversicherung) erfolgen. Häufig werden
aber auch Versicherungen angeboten, die unterschiedliche Leistungen absichern, so z.B. Zahnersatz, Sehhilfen und Auslandskrankenversicherung. Eine solche Versicherung ist nur gesamt kündbar, d.h. es können nicht einzelne Leistungsbereiche herausgenommen werden. Zur besseren Verständlichkeit wird eine solche Versicherung im folgenden Zusammenhang als Versicherungspaket bezeichnet. Dieser Artikel soll einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten einer privaten Zusatzversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz bieten. Über die speziellen Konditionen können allerdings nur die Unternehmen direkt informieren.
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