|
Private Krankenversicherung (PKV):
Während des Mutterschutzes und während des Erziehungsurlaubs sind bei fortgesetzter Versicherung weiterhin Beiträge zu entrichten. Privat versicherte erhalten einen Betrag von 210
Euro als Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Berlin.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Während des Mutterschutzes und während des Erziehungsurlaubs erfolgt die Versicherung beitragsfrei. Mutterschaftsgeld gibt es bis zur Höhe des Nettoeinkommens, aber höchstens bis zu 13 Euro pro Tag, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung
Private Krankenversicherung - Weitere Informationen
<< Zurück: Krankenversicherung Privat vs. Gesetzlich <<
|