Wer ist versichert?
Im Falle: Private Krankenversicherung (PKV) sind Sie selbst Vertragspartner Ihres Arztes oder des Krankenhauses. In der Private Krankenversicherung (PKV) suchen Sie sich selber Ihren Arzt, Ihr Krankenhaus oder zum Beispiel auch Ihren Masseur aus. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip.
Der Behandlungsvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrem Arzt, Krankenhaus oder
sonstigen Heilbehandlern geschlossen. Sie erhalten für alle Leistungen eine Rechnung, die
Sie selber überprüfen können und die Grundlage für die Leistungserstattung
Ihres Private Krankenversicherung (PKV)-Unternehmens ist.
Im Falle: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) können Sie nur unter den Vertragsärzten und auch z. B. Masseuren wählen. Hier gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip:
Sie erhalten keine Rechnungen, sondern alle Leistungen werden unmittelbar von Ihrer
Krankenkasse bezahlt. Zahlreiche Zuzahlungen sind allerdings direkt in bar zu entrichten.
Im Falle: Private Krankenversicherung (PKV) wird jede Person einzeln und individuell nach ihrem Bedarf versichert In der Private Krankenversicherung (PKV) gilt der Grundsatz der individuellen Versicherung. Für jede Person wird ein eigener Versicherungsvertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen. Dafür kann der Umfang des Versicherungsschutzes– vom Basis- bis zum Spitzenschutz – jeweils individuell bestimmt werden. Im Falle: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) können Familienmitglieder unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert werden. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich mitversichert.
Der nicht erwerbstätige Ehegatte ist nur dann kostenfrei mitversichert, wenn er über kein oder nur ein minimales eigenes Einkommen (maximal 340 Euro pro Monat) verfügt. Der Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einheitlich festgelegt. Eine individuelle Erweiterung des Versicherungsschutzes
kann durch den Abschluss privater Zusatzversicherungen erreicht werden.
Private Krankenversicherung - Weitere Informationen
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