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INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
KRANKENVERSICHERUNGEN
INFOS: VERGLEICH PKV - GKV
DETAILS: PRIVATE KV
ERGÄNZUNGSVERSICHERUNG
KEY COMPARE FINANZPORTALE:
GLOSSAR | LEXIKON:
PRIVATE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
ZAHNERSATZ / ZÄHNE

Bei gesetzlich Versicherten, die Zahnersatz benötigen, übernimmt die Krankenkasse einen Anteil von 50 Prozent.
Kann der Versicherte allerdings – über einen Zeitraum von zehn Jahren – alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen, so erhöht sich der Anteil auf maximal 65 Prozent.
Die verbleibenden 35 bis 50 Prozent der Kosten muss der Versicherte selbst tragen.

Durch eine private Zusatzversicherung kann er seinen Eigenanteil senken. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet die private Krankenversicherung gemäß den tariflichen Bedingungen. In der Regel ist vor Beginn der Zahnbehandlung ein Kostenplan einzureichen.

Die Tarifbedingungen sind unternehmensindividuell, weshalb es sich wie auch in anderen Bereichen der Krankenzusatzversicherung lohnt, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.

 

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