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PRIVATE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
KUREN / KURAUFENTHALTE

Kuren sind zwar grundsätzlich eine in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesicherte Leistung, allerdings kommt die Krankenkasse in der Regel nur für einen geringen Teil der Kosten auf.

Wer für den Fall einer Kurbehandlung vorsorgen und rundum abgesichert sein möchte, kann eine Zusatzversicherung für Kuraufenthalt abschließen. Gesetzlich Versicherte können einen solchen Tarif in der Regel nur in einem Versicherungspaket erhalten. Als einzelne Versicherung bieten einige Versicherungen das Kurtagegeld als Ergänzungstarif zur privaten Vollversicherung an. Grundsätzlich muss vor Beginn der Kurbehandlung die schriftliche Zusage des Versicherers zur Kostenübernahme eingeholt werden. Zudem muss die Kur unter ärztlicher Überwachung durchgeführt werden.
Bei einer ambulanten Kur wird Kurtagegeld – sofern es von den tatsächlichen Kosten abhängig ist– in der Regel für Kurtaxe, Kurplan, ärztliche Behandlung, Arzneien, Kurmittel und physikalische Therapie gezahlt.
Bei einer stationären Kurbehandlung werden noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinzugerechnet. Nach Abschluss der Versicherung gibt es zunächst eine Wartezeit von mehreren Monaten (je nach Tarifbedingungen), bevor eine Kurbehandlung in Anspruch genommen werden kann. Abgesehen vom Leistungsumfang können die Tarife der verschiedenen Versicherungsunternehmen unter anderem in folgenden Punkten voneinander abweichen:

• Es ist eine ärztliche Verordnung nötig – oder nur eine ärztliche Empfehlung.
• Zahlung des Kurtagegeldes erfolgt nur, wenn auch die gesetzliche Krankenkasse vorleistet, oder unabhängig davon.
• Das Kurtagegeld bei stationären und ambulanten Kuren gezahlt – oder nur bei stationären.
• Für Kuren, die nicht im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ärztlich verordnet sind, wird nur alle 12, 24, . . . Monate gezahlt.
(Ist eine Kurbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig und erfolgt innerhalb einer in den Tarifbedingungen vorgegebenen Zeitspanne, so gilt die Beschränkung, wie häufig eine Kur erfolgen darf, nicht.)

• Die Zahlung für eine Kur ist zeitlich unbegrenzt oder aber z.B. auf 22, 28, . . . Tage begrenzt.

 

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