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INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
KRANKENVERSICHERUNGEN
INFOS: VERGLEICH PKV - GKV
DETAILS: PRIVATE KV
ERGÄNZUNGSVERSICHERUNG
KEY COMPARE FINANZPORTALE:
GLOSSAR | LEXIKON:
PRIVATE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNG

Grundsätzlich gilt:

Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls.
Eine Krankentagegeldversicherung kann also nur der abschließen, der auch ein Arbeitseinkommen hat. Außerdem darf er sich auch nur maximal in der Höhe seines tatsächlichen Einkommmensausfalls absichern.
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 Prozent des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt es durchschnittlich bei etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens.
Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2003: 3.450 Euro mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger.
Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen genommen wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70- / 90-Prozent- Regel angewandt.

 

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