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INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
KRANKENVERSICHERUNGEN
INFOS: VERGLEICH PKV - GKV
DETAILS: PRIVATE KV
ERGÄNZUNGSVERSICHERUNG
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GLOSSAR | LEXIKON:
PRIVATE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
KRANKENHAUSZUSATZVERSICHERUNG

Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und vom diensthabenden Arzt behandelt. Durch eine private Zusatzversicherung kann man sich die freie Auswahl der Klinik und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sichern.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung besteht zudem grundsätzlich Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt. Dies bedeutet, dass alle Untersuchungen, die Operationen und auch Visiten durch den Chefarzt ausgeführt werden müssen.

Man unterscheidet zwischen Wahlleistungs- und Restkostentarifen:

Bei einer Krankenhauszusatzversicherung mit Wahlleistungstarif werden nur der Zuschlag
für das Zwei- oder Einbettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen.
Sucht ein Patient aus bestimmten Gründen nicht das nächstgelegene Krankenhaus bzw. das Krankenhaus, in das er überwiesen wurde, auf, sondern lässt sich in ein weiter entferntes Krankenhaus mit höheren Tagespflegesätzen einweisen, so werden die daraus resultierenden höheren Kosten jedoch von der privaten Zusatzversicherung nicht übernommen. Die Differenz zwischen den Tagespflegesätzen der beiden Krankenhäuser muss hier vom Patienten gezahlt werden, da auch die gesetzliche Krankenversicherung dafür nicht aufkommt.

Bei einer Krankenhauszusatzversicherung mit Restkostentarif wird zusätzlich auch der erhöhte Tagespflegesatz z.B. einer Uni-Klinik übernommen. Beim Restkostentarif werden also
alle Kosten voll erstattet, nachdem die gesetzliche Kasse vorgeleistet hat, beim Wahlleistungstarif hingegen lediglich die Chefarztbehandlung und der Zimmerzuschlag. Wer trotz privater Versicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Kassen in Anspruch nimmt– also Mehrbettzimmer statt versichertem Einzelzimmer und Stationsarzt statt Chefarzt – erhält als Ausgleich ein Tagegeld.

 

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