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Eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen gibt es nur im Versicherungspaket zusammen mit anderen Versicherungsleistungen.
In der Regel werden die Aufwendungen für Leistungen des Heilpraktikers sowie für die verordneten Arzneimittel, Heilmittel und Verbandmittel zu 50 bis 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages ersetzt.
Für die Erstattung wird das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und mitunter auch das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen zugrunde gelegt.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen.
Darüber hinaus wird ein jährlicher Höchsterstattungsbetrag von 250 bis 1.000 Euro festgesetzt.
Private Krankenversicherung - Weitere Informationen
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