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Kann jeder eine private Krankenzusatzversicherung abschließen?
Ob Angestellter, Arbeiter, Selbständiger, Hausfrau, ob Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat Versicherter – eine private Krankenzusatzversicherung kann grundsätzlich jeder abschließen. Auch Eltern für ihre Kinder. Lediglich die Kostenerstattungstarife im ambulanten Bereich sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse offen.
Wovon hängen die Beiträge für die Zusatzversicherungen ab?
Mit Ausnahme der Auslandskrankenversicherung werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung immer auf der Grundlage von Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Deshalb gilt auch der Grundsatz: Je früher der Abschluss einer privaten Kranken( zusatz)versicherung erfolgt, desto günstiger ist der Beitrag.
Sind Zusatzversicherungen steuerlich absetzbar?
Im Prinzip ja. Krankengeld und Krankenhaustagegeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich geltend gemacht werden.
Darüber hinaus können nach dem 31. Dezember 1957 geborene Personen die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung bis zu 184 Euro gesondert geltend machen.
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