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PRIVATE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
BEISPIEL: KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNG

Das individuelle Krankengeld kann nur die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung mitteilen. Diese Tabelle gibt eine Übersicht darüber, wie das Krankengeld in der GKV prinzipiell berechnet wird.

Bruttoeinkommen
4.000,00 Euro
2.000,00 Euro
1.500,00 Euro
Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidarzuschlag
– 658,76 Euro
– 324,68 Euro
– 171,45 Euro
Rentenversicherung (19,5/ 2 %)
– 390,00 Euro
– 195,00 Euro
– 146,25 Euro
Arbeitslosenversicherung (6,5/ 2 %)
– 130,00 Euro
– 65,00 Euro
– 48,75 Euro
Krankenversicherung (14,3/ 2 %)
– 246,68 Euro
– 143,00 Euro
– 107,25 Euro
Pflegeversicherung (1,7/ 2 %)
– 29,33 Euro
–17,00 Euro
– 12,75 Euro
Nettoeinkommen
2.545,23 Euro
1.255,32 Euro
1.013,55 Euro
70 % des Bruttoeinkommens
2.415 Euro
1.400,00 Euro
1.050 Euro
90 % des Nettoeinkommens
2.024,21 Euro
1.129,79 Euro
912,20 Euro
Krankengeld abzügl. Sozialversicherungsabgaben
in Höhe von insg. (27,70/ 2 %)
2.024,21 Euro

– 280,35 Euro
1.129,79 Euro

– 156,48 Euro
912,20 Euro

– 126,34Euro
Ausgezahltes Krankengeld
pro Monat
1.743,86 Euro
973,31 Euro
785,86 Euro


In allen drei Beispielen werden 90 % des Nettoeinkommens für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde gelegt, da alle diese Beträge niedriger sind als 70 % des jeweiligen Bruttoeinkommens.
Auch Krankengeldempfänger müssen auf ihr Einkommen Sozialversicherungsabgaben, d.h. den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (9,75%), Pflegeversicherung (0,85%) und Arbeitslosenversicherung (3,25%), zahlen. Dadurch wird die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen und dem ausgezahlten gesetzlichen Krankengeld noch erhöht. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die das Krankengeld zwangsläufig bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert haben, können Selbständige wählen, ob sie den Fall der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich

• durch ein gesetzliches Krankengeld
• durch eine private Krankentagegeldversicherung oder aber
• gar nicht (was abzuraten wäre)
absichern wollen.

Durch die Vorgaben bezüglich der Höhe des Krankengeldes besteht zwischen Krankengeld und tatsächlichem Einkommen eine Lücke. Dies fällt umso höher aus, wenn der Versicherte freiwilliges Mitglied der Krankenkasse ist und sein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Um diese Lücke zu füllen, kann eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Der Versicherte erhält für jeden Tag seiner Arbeitsunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Summe. Zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld darf das Krankentagegeld das monatliche Nettoverdienst plus Sozialversicherungsabgaben für die gesetzliche Rentenversicherung nicht übersteigen.
Der Beginn der Krankentagegeldzahlung kann vom Beginn der gesetzlichen Krankengeldzahlung abweichen. So kann der Versicherte das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten, das private Krankentagegeld hingegen erst bspw. ab dem 61. Tag. Solange der Arbeitnehmer jedoch noch Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhält, ist eine Auszahlung des Krankentagegeldes ausgeschlossen.

 

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