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Ob privat oder geschäftlich – die Mobilität der Deutschen kennt keine Grenzen.
Nicht grenzenlos
dagegen ist der Krankenversicherungsschutz für gesetzlich Krankenversicherte. Der Versicherungsschutz für GKV-Versicherte gilt grundsätzlich in der gesamten EU, seit dem 1. Januar 1994 auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Darüber hinaus gibt es zwischen Deutschland und einigen Ländern, wie z.B. Tunesien, der Schweiz und der Türkei, Sozialversicherungsabkommen.
Der Versicherungsschutz von gesetzlich Versicherten umfasst im Urlaubsland allerdings nur die Leistungen, die auch die einheimische Bevölkerung von ihrer
jeweiligen Krankenversicherung erhält. Hohe Kostenbeteiligungen sind daher nicht auszuschließen.
Außerdem ist der vor Ort niedergelassene Arzt nicht verpflichtet, den Auslandsreisekrankenschein (E 111) zu akzeptieren.
Privatkliniken nehmen diesen Schein ohnehin nicht an. Aus diesem Grund sollte vor jeder Auslandsreise – unabhängig davon, wohin sie führt – eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt nicht nur die Kosten für medizinische Leistungen vor Ort ab, sondern auch einen notwendigen Rücktransport nach Deutschland, welcher im gesetzlichen Versicherungsschutz generell ausgeschlossen ist.
Eine Auslandskrankenversicherung ist für wenige Euro zu haben und somit für jeden finanzierbar. Der Reisende kann wählen zwischen einer Kurzzeitpolice, die exakt für die Dauer der Reise gilt und pro Tag im Ausland zu bezahlen ist, und einer Jahrespolice, die auch mehrere Auslandsreisen in einem Jahr absichert.
Private Krankenversicherung - Weitere Informationen
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