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In Versicherungspaketen sind in der Regel ambulante Ergänzungstarife enthalten.
Diese können zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einem bestimmten Höchstbetrag Kosten für folgende Leistungen absichern:
• Sehhilfen,
• Hörgeräte,
• die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen des Versicherten zu ärztlich
verordneten Medikamenten,
• Hilfsmittel wie z.B. Hörgeräte, Sprechgeräte, orthopädische Einlagen und Schuhe, Bandagen, Prothesen, Krankenfahrstühle, soweit sie von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise bezahlt werden.
Der genaue Leistungsumfang ist jeweils den Tarifbedingungen zu entnehmen.
Private Krankenversicherung - Weitere Informationen
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