Private Krankenversicherung (PKV):
Keine Leistung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Nur soweit bei Betreuung eines erkrankten Kindes keine Leistungen durch den Arbeitgeber gewährt werden, besteht pro Kind und Jahr ein Anspruch auf Krankengeld von längstens 10 Arbeitstagen (Alleinstehende: 20 Arbeitstage).
Private Krankenversicherung - Weitere Informationen
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