|
Als Privatversicherter können Sie frei entscheiden,
von welchem Zahnarzt Sie sich behandeln lassen.
Mit diesem Zahnarzt Ihrer Wahl schließen Sie einen Behandlungsvertrag. Gemeinsam mit ihm bestimmen Sie den Untersuchungs- und Behandlungsumfang. Für die erbrachten Leistungen erhalten Sie dann direkt eine Rechnung Ihres Zahnarztes. Grundlage dafür ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der Text der GOZ mit dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis ist kostenlos bei Ihrem Versicherungsunternehmen oder beim PKV-Verband (Postfach 51 10 40, 50946 Köln) erhältlich. Wie die GOÄ kennt auch die GOZ Steigerungsfaktoren. In der Regel darf eine Gebühr bei persönlichen ärztlichen Leistungen nur zwischen dem einfachen und dem 2,3fachen Satz bemessen werden.
Diesen „Regelhöchstsatz“ darf der Zahnarzt bei besonders schwierigen und zeitaufwendigen Leistungen bis zum 3,5fachen Satz überschreiten. Dies ist dann in der Rechnung schriftlich zu begründen und auf Verlangen auch näher zu erläutern.
Sowohl im Bereich der Zahnbehandlung als auch im Bereich der Zahnprothetik stehen eine Vielzahl von Alternativen zur Verfügung, wobei die Kosten der einzelnen Behandlungsarten erheblich differieren. Amalgamfüllungen oder Kunststofffüllungen sind preiswerter als Goldinlays oder Keramikinlays.
Eine Versorgung mit Implantaten ist erheblich aufwendiger als herausnehmbarer Zahnersatz.
Medizinische Verträglichkeit, Haltbarkeit, Funktionsfähigkeit, Ästhetik und natürlich der Preis sind eine Vielzahl von Kriterien, die sorgfältig überlegt werden wollen. Nicht immer ist die aufwendigere Versorgung auch die bessere.
Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt über die verschiedenen Behandlungsalternativen beraten. Einige Besonderheiten gelten beim Zahnersatz. Da es sich hier um eine Leistung handelt, die
sehr teuer werden kann, sollten Sie sich vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt erstellen lassen, aus dem sich die geplanten Maßnahmen sowie der zu erwartende Kostenaufwand ersehen lassen. Bitte legen Sie diesen Heil- und Kostenplan zunächst Ihrem Versicherung (PKV) - Unternehmen zur Prüfung vor, damit Ihnen bereits vor
Beginn der Behandlung gesagt werden kann, mit welchen Erstattungsleistungen und mit welchem Eigenanteil Sie zu rechnen haben. Wollen Sie Ihre Eigenbelastung senken, dann besteht noch genügend Zeit, z.B. nach kostengünstigeren Behandlungsalternativen zu suchen.
Eine Rechnung über Zahnersatz umfasst neben der zahnärztlichen Leistung auch die Arbeiten des zahntechnischen Labors. Die meisten Zahnärzte arbeiten mit externen zahntechnischen Labors zusammen. Hier ist bei der Rechnungskontrolle bzw. bei der Prüfung des Heil- und Kostenplans zu berücksichtigen, dass ein zahntechnisches Labor bei der Berechnung seiner Leistungen nicht an eine amtliche Gebührenordnung gebunden ist.
Zwar gibt es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung feste Preise, die auch oft bei Privatpatienten angewendet werden, aber eben nicht immer. Ein Patient ist deshalb gut beraten, bei überhöhten Preisen eines zahntechnischen Labors gemeinsam mit seinem Zahnarzt zu überlegen, ob der Zahnersatz nicht in preiswerteren Labors produziert werden soll.
<< Zurück: Krankenversicherung Kosten senken <<
|