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Die Grenze zwischen einer Krankenhausbehandlung und einer noch möglichen ambulanten Behandlung ist oft fließend.
Zahlreiche Operationen können z.B. heute auch mit Erfolg ambulant vorgenommen werden. Die Entscheidung für eine Krankenhausbehandlung will also gut überlegt sein. Sie haben als Privatversicherter die Wahl unter sämtlichen Krankenhäusern in Deutschland. In Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt können Sie das für ihre Behandlung geeignete Haus nach Ihren Vorstellungen wählen. Aber bitte bedenken Sie: es gibt Krankenhäuser, in denen neben der akuten stationären Behandlung auch Kuren, Rehabilitationen oder Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt werden.
Für diese Krankenhäuser benötigen Sie vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Kostenzusage Ihrer Versicherung. Der stationäre Bereich ist der größte Ausgabenblock im Gesundheitswesen. Hier möchten wir Ihnen nur einige grundsätzliche Hinweise geben. Das Finanzierungsrecht der Krankenhäuser und die Berechnung von Leistungen gegenüber dem Patienten sind relativ kompliziert und sprengen den Rahmen dieses Artikels.
Ein und dieselbe Leistung kann in verschiedenen Krankenhäusern unterschiedlich teuer sein. Ein hoher Pflegesatz steht nicht zwingend für hohe Leistungsqualität. Es gibt viele Beispiele dafür, dass kostengünstige Krankenhäuser sehr leistungsfähig sind. Sie können sich im Krankenhaus für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen entscheiden. Hierüber muss ein gesonderter Vertrag mit dem Krankenhaus geschlossen werden. Sie werden dann von den leitenden Ärzten des Krankenhauses persönlich behandelt. Diese Ärzte stellen Ihnen die erbrachten Leistungen jeweils gesondert nach der GOÄ in Rechnung.
Zusätzlich können Sie sich für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer entscheiden. Das Krankenhaus berechnet Ihnen dann für jeden Tag einen Zuschlag. Bei der Festlegung des Zuschlages hat das Krankenhaus einen weiten Spielraum. Nach den Vorschriften des Krankenhausfinanzierungsrechts muss die Höhe des Zuschlags in einer angemessenen Relation zu den gebotenen Komfortleistungen stehen. Ein hoher Zuschlag ist nur bei einem hohen Komfortstandard im Zimmer gerechtfertigt.
Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie dies bei der Bezahlung der Rechnung geltend machen. Bitte informieren Sie Ihr Versicherungsunternehmen, das Sie bei allen weiteren Fragen gerne unterstützen wird.
Ein Vertrag über Wahlleistungen im Krankenhaus für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder für die wahlärztliche Behandlung kann täglich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Statt im Ein- oder Zweibettzimmer würden Sie dann erneut im Mehrbettzimmer untergebracht werden und die ärztliche Behandlung erfolgt nicht mehr direkt
durch die Chefärzte, sondern durch andere jeweils diensthabende Ärzte.

Wie lange muss eine Krankenhausbehandlung dauern?
Viele Patienten werden heute länger im Krankenhaus gehalten, als eigentlich medizinisch notwendig ist. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an, wenn Sie meinen, dass für Sie eine Entlassung in Frage kommen könnte. Viele Behandlungsmaßnahmen können auch zu Hause fortgesetzt werden. Als Privatpatient haben Sie zudem die Möglichkeit, dass Ihr Chefarzt Sie auch noch einige Zeit in der Ambulanz des Krankenhauses weiter betreuen kann. Kassenpatienten ist diese Möglichkeit in der Regel versperrt. In vielen Fällen kann ein Krankenhausaufenthalt auch durch häusliche Krankenpflege verkürzt werden.

 

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