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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
KOSTEN: HILFSMITTEL

Hilfsmittel sind z.B. Brillen, Hörgeräte, Körperersatzstücke, Gehstützen, Rollstühle und andere Gegenstände, die im Einzelfall den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen.
Eine Kostenerstattung erfolgt im jeweiligen tariflichen Umfang. Ihre Versicherung informiert Sie gerne bei Fragen zu einzelnen Hilfsmitteln. Hilfsmittel werden z.B. vom Optiker, vom Hörgeräteakustiker oder von Sanitätshäusern bezogen. Die Preise für Hilfsmittel bilden sich am Markt nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage. Deshalb kommt es oft vor, dass gleiche Hilfsmittel von unterschiedlichen Anbietern zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Jeder Optiker ist z.B. frei in seiner Preisgestaltung von Brillengestellen. Nicht anders ist es bei anderen Hilfsmitteln. In den Preisvergleich der Brillen sollte immer der Preis der Gläser einbezogen werden. Ein Angebot ist nämlich nur dann vorteilhaft, wenn nicht nur das Gestell, sondern auch die Gläser preisgünstig angeboten werden.
Es lohnt deshalb, das Angebot des „Komplettpreises“ zu vergleichen.
Übrigens ist die teurere Designerbrille keineswegs immer qualitativ hochwertiger als ein preiswerteres Brillengestell. Bei Veränderungen der Sehschärfe besteht auch die Möglichkeit, Gläser in einem vorhandenen Gestell auszutauschen.

Einige Hilfsmittel sind sehr teuer. Das gilt z.B. für Krankenfahrstühle oder für Überwachungsmonitore für Säuglinge. Gerade bei teuren Hilfsmitteln ist es für den Privat Krankenversicherten stets empfehlenswert, sich vor der Beschaffung zunächst an sein Private Krankenversicherung zu wenden. Viele Krankenversicherungs-Unternehmen haben bei besonders teuren Hilfsmitteln ein Ausleihverfahren organisiert. Der Patient bekommt dann das Hilfsmittel so lange zur Verfügung gestellt, wie er es benötigt. Über die Ausleihfirma wird zugleich die permanente Wartung des Gerätes und ggf. ein täglich 24-stündiger Reparaturdienst sichergestellt.
Für den Patienten hat dieser Service gegenüber der Anschaffung eines Hilfsmittels entscheidende Vorteile, beispielsweise ist durch den permanenten Servicedienst die jederzeitige Nutzbarkeit des Gerätes sichergestellt.
Auch einfachere Hilfsmittel – wie z.B. Gehhilfen – können im Sanitätshandel gemietet werden. Diese Möglichkeit sollte man insbesondere dann in Betracht ziehen, wenn die Gehhilfe nur vorübergehend benötigt wird. Die Kosten werden bei einer vorliegenden ärztlichen Verordnung im tariflichen Umfang von der Privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen.

 

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