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Privater Krankenversicherungsschutz hat grundsätzlich Europageltung
und – wenn der Tarif nichts anderes vorsieht – für die Dauer eines Monats sogar Weltgeltung.
Bei akuten Krankheiten oder Unfällen während eines Auslandsaufenthalts haben Sie damit auch die freie Arzt- und Krankenhauswahl im Ausland.
Wie ist es allerdings, wenn Sie sich für eine Behandlung eigens ins Ausland begeben wollen, wenn Sie also anstelle der Behandlung in einem deutschen Krankenhaus die Behandlung in einem französichen oder gar amerikanischen Krankenhaus vorziehen?
Sprechen Sie hierüber am besten vor Behandlungsbeginn zunächst mit Ihrer Versicherung.
Denn manchmal sind die Kosten einer Auslandsbehandlung wesentlich höher als in Deutschland. Dies kann dazu führen, dass Sie auch nur die Kosten erstattet bekommen, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
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