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Nicht immer ist die Wirksamkeit von Behandlungsmethoden und Arzneimitteln erwiesen.
Deshalb ist es empfehlenswert, sich vor Beginn einer Behandlung, bei der dies in Frage gestellt sein könnte, bei seinem Versicherungsunternehmen darüber zu informieren, ob und in welchem Umfang diese Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind.
Der Arzt muss Sie auf jeden Fall vorab darüber informieren,
wenn er Leistungen erbringt, deren Erstattungsfähigkeit aufgrund des fehlenden Wirksamkeitsnachweises zweifelhaft ist.
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