Freiwillig
versichert vs. Pflichtversichert
Die Private Krankenversicherung (PKV) kennt
nur freiwillig Versicherte; sie muss sich daher am Markt behaupten
und durch ihr Leistungsangebot und durch ihre Beiträge
überzeugen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die
meisten pflichtversichert.
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze
haben keine Wahl. Sie müssen Mitglied in einer gesetzlichen
Krankenkasse sein und können lediglich unter den gesetzlichen
Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen wählen.
Wer mehr verdient, kann zur Privaten Krankenversicherung wechseln. Außerdem haben Beamte, Selbständige und
Freiberufler generell die Möglichkeit, privat zu versichern.
Wer von der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Privaten Krankenversicherung wechselt, der ist an diese Entscheidung gebunden. Eine
Rückkehr in die Gesetzliche
ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen
bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres vor allem bei Arbeitslosigkeit
und wenn das Gehalt zu einem späteren Zeitpunkt die Bemessungsgrenze
unterschreitet.
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