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KRANKENVERSICHERUNGEN
INFOS: VERGLEICH PKV - GKV
DETAILS: PRIVATE KV
ERGÄNZUNGSVERSICHERUNG
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GLOSSAR | LEXIKON:
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
UNTERSCHIEDE IM VERSICHERUNGSSYSTEM

Freiwillig versichert vs. Pflichtversichert

Die Private Krankenversicherung (PKV) kennt nur freiwillig Versicherte; sie muss sich daher am Markt behaupten und durch ihr Leistungsangebot und durch ihre Beiträge überzeugen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die meisten pflichtversichert.

Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze haben keine Wahl. Sie müssen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein und können lediglich unter den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen wählen. Wer mehr verdient, kann zur Privaten Krankenversicherung wechseln. Außerdem haben Beamte, Selbständige und Freiberufler generell die Möglichkeit, privat zu versichern.

Wer von der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Privaten Krankenversicherung wechselt, der ist an diese Entscheidung gebunden. Eine Rückkehr in die Gesetzliche ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres vor allem bei Arbeitslosigkeit und wenn das Gehalt zu einem späteren Zeitpunkt die Bemessungsgrenze unterschreitet.

 

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