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Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. 80-jährige Männer benötigen z.B. etwa achtmal so hohe Aufwendungen für Arzneimittel wie 41-jährige. Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen steigt zwischen dem 30sten und dem 80sten
Lebensjahr um den Faktor 10 bis 12. Diese Beispiele lassen sich fortsetzen.
In die Beitragsberechnung der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird diese Entwicklung bereits einkalkuliert. Die Private Krankenversicherung (PKV) trifft Vorsorge für die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitskosten, indem sie Alterungsrückstellungen bildet.
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