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INFORMATIONEN UND WISSENSWERTES:
KRANKENVERSICHERUNGEN
INFOS: VERGLEICH PKV - GKV
DETAILS: PRIVATE KV
ERGÄNZUNGSVERSICHERUNG
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GLOSSAR | LEXIKON:
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
BEITRAGSKALKULATION
NACH DEM ÄQUIVALENZPRINZIP

Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge in der PKV ist das Äquivalenzprinzip.
Danach besteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshöhe und dem Versicherungsschutz.
Je umfassender der Versicherungsschutz, je höher also die voraussichtlich in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen sind, desto höher sind auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV). Anders ist dies in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gibt es hier grundsätzlich nicht. Die Beiträge werden nach dem Einkommen berechnet; eine Beziehung zum Umfang des Versicherungsschutzes besteht nicht. Konkret macht sich die Anwendung des Äquivalenzprinzips in der Beitragskalkulation der PKV an vier Faktoren bemerkbar:

• Die Beitragshöhe hängt vom Umfang der versicherten Leistungen ab. So ist z.B. ein Versicherungsschutz, der im Krankenhaus auch die Unterbringung im Einbettzimmer umfasst, teurer als ein Versicherungsschutz, der nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer einschließt.
• Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt mit dem Lebensalter. Deshalb hängen die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) auch vom Lebensalter bei Versicherungsbeginn ab. Je früher sich jemand für einen Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheidet, desto niedriger sind die Beiträge.
• Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Bereits vorhandene Erkrankungen sind, versicherungstechnisch gesprochen, zusätzliche Gesundheitsrisiken, die nach dem Äquivalenzprinzip oft nur dann versichert werden können,
wenn für das zusätzliche Risiko auch zusätzliche Beiträge (Risikozuschläge) bezahlt werden.
• Die Tarife werden für Männer und Frauen jeweils unterschiedlich kalkuliert.

Wichtig ist: Es kommt immer auf die Verhältnisse zu Beginn eines Versicherungsvertrages an. Dies ist Grundlage für die Beitragsberechnung. Treten zu einem späteren Zeitpunkt neue risikorelevante Tatbestände auf – insbesondere durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes –, dann hat das keine Auswirkungen auf die Beiträge. Spätere Risikozuschläge sind also nicht möglich. Wird allerdings der Versicherungsumfang nachträglich erweitert, indem sich der Versicherte für einen anderen Tarif entscheidet, dann erfolgt für den erweiterten Versicherungsschutz erneut eine Risikobeurteilung. Für einen zusätzlichen Versicherungsschutz wird auch ein risikogerechter Mehrbeitrag berechnet.

 

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