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Beitragsbemessungsgrenze 2006

Ab 1. Januar 2006 werden auf Einkommen bis zu einem Betrag von 42.750 Euro im Jahr (monatlich 3.562,50 Euro, bei 12 Monatsgehältern) Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben.

Höhere Einkommen, also Einkommen die oberhalb der Bemessung liegen, werden nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet und können sich privat versichern.

Für die Rentenversicherung gilt:
In den alten Bundesländern gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.250 Euro im Monat.
In den neuen Bundesländern bleibt die Höhe von 4.400 Euro im Monat bestehen.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

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