Beitragsbemessungsgrenze vs. Äquivalenzprinzip
Im Falle: Private Krankenversicherung werden die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Maßgeblich in der PKV ist das Alter und der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung sowie das Geschlecht und der Umfang des gewählten Versicherungsschutzes.
Grundsätzlich gilt, je früher jemand in die Private Krankenversicherung (PKV) wechselt, desto günstiger ist der Beitrag. Je umfassender der gewählte Versicherungsschutz, desto höher ist
auch der Beitrag.
Die Beiträge in der GKV werden abhängig vom Einkommen berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Ein Bezug zum versicherten Leistungsumfang besteht
grundsätzlich nicht. Zur Verkleinerung von Beitragssatzunterschieden zwischen den einzelnen
Krankenkassen gibt es einen Risikostrukturausgleich, der den Beitragssatz einzelner Krankenkassen zuweilen in Milliardenumfang zugunsten anderer Krankenkassen belastet.
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